04.09.2020, 11:43
Liebe Chorfans,
seit Mittwoch kann wieder geprobt werden. Hier kommt ein zweiter Versuch, das von uns eingebrachte dreiteilige Hygienekonzept auf diesem Weg zur Verfügung stellen:Es enthält eine anschauliche Variante zum Verteilen an alle Chorsänger*innen, eine ausführliche Variante, die die Chorleiter*innen als "Veranstalter" der Proben betrifft und einen Belehrungsbogen (in erster Linie für Kinderchöre und deren Eltern gedacht).
Gesetzlich verankert ist in der neuen Landesverordnung der Mindestabstand von 2,5 m, die obligatorische Kontakt-Dokumentation der an der Probe Beteiligten und das Verbot von Auftritten vor Publikum. Außerdem wurden wir vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren darauf aufmerksam gemacht, dass das jeweils zuständige örtliche Gesundheitsamt die letztendliche Entscheidungshoheit habe. Das Hygienekonzept hält – abgesehen von den gesetzlichen Vorgaben – lediglich Empfehlungen bereit. Die Verantwortung liegt bei den "Veranstalter*innen" der Chorproben.
Ein wesentliches Kriterium für uns alle ist das Bewusstsein für die hohe Verantwortung, die wir alle tragen, wenn wir uns zum gemeinsamen Singen treffen. Es geht nicht darum, ein Stück "Normalität" wieder herzustellen, sondern in diesen gesundheitsgefährdenden Zeiten das Proben wieder zu ermöglichen. Wem das zu ungesellig ist, sollte lieber auf die Teilnahme an den Proben verzichten und sich privat mit den Gesangskolleg*innen abseits der Probenorte treffen, denn der "Spielraum Chor" ist landesweit ein sehr empfindliches Terrain.
Frohes Proben und herzliche Grüße
Selke Harten-Strehk (Vorsitzende der Musikfreunde Kiel)
und Benjamin Reiners (Generalmusikdirektor der Landeshauptstadt Kiel)