23.05.2019, 11:14
Liebe Unterzeichner*innen,
wir haben es geschafft! Der Gesundheitsausschuss hat unserem Antrag einstimmig (!) zugestimmt!* Danke, danke, danke! :-)
Ein großer Erfolg, der ein kleines bisschen Geschichte schreibt und eine starke Signalwirkung entfaltet: Die weiterhin anhaltenden gravierenden Lieferengpässe bei Medizinalhanfblüten sind nun nicht mehr zu leugnen. Der Druck auf die Bundesregierung wächst, hier Lösungen zu ermöglichen.
Zuvor hatte uns noch die Stadtverwaltung gebeten, die Petition zurück zu ziehen und dem Ausschuss die Ablehnung empfohlen. Boulevardmedien (Bild, Abendzeitung und Focus) verbreiteten sogar bereits vor der Ausschusssitzung die Falschmeldung, dass sich die Sache somit erledigt habe. Diese haben Ihre Rechnung jedoch offenbar ohne Grüne, SPD, Linke und unseren Sprecher Micha Greif gemacht. Micha sprach im Ausschuss zu unserem Antrag vor (siehe Foto) und wurde von den drei Parteien aktiv argumentativ unterstützt.
Die SPD setzte sogar inhaltlich noch einen drauf und beantragte unseren Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) zu beauftragen, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, um unser Anliegen (besser) ermöglichen zu können. Das ist nun ein guter zusätzlicher Bestandteil des einstimmigen Beschlusses.
Nun sind wir gespannt auf den kommenden Runden Tisch für die Versorgungssicherheit. Wir bleiben bei der Sache nun natürlich am Ball und haben uns bei der Stadtverwaltung bereits für den Runden Tisch gemeldet und Expertenempfehlungen angeboten.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Übrigens: Falls ihr uns mal persönlich treffen wollt, findet ihr uns dieses Wochenende mit einem Infostand auf dem Streetlife-Festival.
Viele Grüße
Christoph Neuroth, Micha Greif, Alex Scheiderer & Philipp Ferrer
ortsgruppe-muenchen@hanfverband.de
www.facebook.com/dhvmuenchen/
www.hanfverband.de
* Im Münchener Gesundheitsausschuss sind CSU, SPD, Grünen, FDP, Linke und Bayernpartei vertreten. In München regiert aktuell eine Koalition aus CSU und SPD.
06.05.2019, 19:42
Liebe Unterzeichner*innen,
wir haben sehr gute Nachrichten: Bei der Übergabe der Unterschriftenlisten am 13.01.2019 sprach sich unser Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) klar für einen Medizinalhanfanbau in München aus! Eine Mehrheit im Stadtrat hält er für machbar. Wir auch!
Nachdem wir alle im Stadtrat vertretenen Parteien und Fraktionen sowie deren Jugendorganisationen kontaktiert haben können wir positive Reaktion von Grünen, Linken, SPD und FDP vorweisen. Wenn die alle zustimmen, haben wir die Mehrheit im Stadtrat sicher! Die erste Entscheidung hierzu fällt nun im Gesundheitsausschuss am kommenden Donnerstag, dem 09.05.2019 ab ca. 14 Uhr im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses statt. Der Termin ist öffentlich, ihr könnt euch also die Diskussion und Abstimmung live ansehen, der Eintritt ist frei und keine Anmeldung erforderlich.
Wer mehr darüber wissen möchte, was wir hierzu in der Zwischenzeit alles gemacht und erreicht haben, siehe hier: hanfverband.de/nachrichten/blog/dhv-muenchen-wie-wir-in-der-bayerischen-landeshauptstadt-das-erste-medizinalhanf-modellprojekt-deutschlands-erreichen-wollen Außerdem haben wir heute alle Mitglieder des Gesundheitsausschusses angeschrieben und Sie mit weiteren Infos zu Lieferengpässen u. A. auf den neuesten Stand gebracht.
Der reguläre Anbau von Cannabis als Medizin in Deutschland wird frühestens Ende 2020 die Erste Ernte einbringen und schon heute ist klar, dass diese nicht ausreicht, um den Bedarf hierzulande zu decken. Umso mehr ist unser Modellprojekt weiterhin erforderlich.
Danke für eure Unterstützung! Wir halten euch auf dem Laufenden.
Viele Grüße
Christoph Neuroth, Micha Greif, Alex Scheiderer & Philipp Ferrer
ortsgruppe-muenchen@hanfverband.de
www.facebook.com/dhvmuenchen/
www.hanfverband.de
27.05.2018, 21:08
Wir haben die Petition um vier Monate verlängert, da wir den Sommer über noch weitere Unterschriften sammeln wollen und der entsprechende Bürgerantrag bei der Stadt weiterhin in Bearbeitung ist.
Neue Begründung: Seit dem 10.03.2017 ist Cannabis als Medizin verschreibungsfähig. Schwerkranke Patienten können die Erstattung der Kosten von der Krankenkasse beantragen, jedoch wird dies in weniger als der Hälfte der Fälle genehmigt. Doch die Verfügbarkeit der Medizin ist auch für Münchener Patienten mit Rezept desolat, da die Apotheken bundesweit mit erheblichen Lieferengpässen zu kämpfen haben.
**Die ohnehin schlechte Versorgungslage wird sich zudem in absehbarer Zeit aus den folgenden Gründen verschlechtern:**
Aktuell wird Deutschland nur von Kanada und den Niederlanden mit Medizinalhanf beliefert. Das UN-Einheits-Übereinkommen über Suchtstoffe von 1961 verbietet den Verkauf von Cannabis als Genußmittel. Laut Aussage des Bundestagsabgeordneten und CDU-Gesundheitsexperten Erwin Rüddel dürfe Uruguay Deutschland nicht beliefern, da dort Cannabis auch als Genussmittel verkauft werden darf. Nachdem Kanada die vollständige Cannabislegalisierung 2018 umsetzen und die Niederlande diese im Rahmen von Modellprojekten testen werden, fallen möglicherweise sogar beide Länder im kommenden Jahr als Lieferanten aus, wodurch bis zur Produktion in Deutschland die Versorgung komplett zusammenbräche.
Die Produktion in Deutschland war für 2019 geplant. Dieser Zeitplan kann jedoch nicht eingehalten werden, da das Vergabeverfahren aufgrund einer Klage gegen die Ausschreibungsbedingungen vom OLG Düsseldorf gestoppt wurde (Az: VII Verg 40/17). Weitere Klagen sind nicht auszuschließen. Wir halten daher den Beginn des Anbaus in dieser Dekade für äußerst unwahrscheinlich. So lange können Patienten nicht warten. Manche, z. B. Palliativpatienten, werden das Jahr 2021 nicht mehr erleben. Es ist unverzeihlich, den Kranken die Folgen von Fehlkalkulationen, juristischen Streitigkeiten und Bürokratie weiter zuzumuten.
Zweck und Ziel des geltenden Betäubungsmittelgesetzes ist (laut Regierungsvorlage des Betäubungsmittelgesetzes 1981, BTDrucks. 8/3551, S. 23 f.) der Schutz der menschlichen Gesundheit sowie eine Regelung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln, um deren Sicherheit und Kontrolle zu gewährleisten, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen und den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie das Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit zu verhindern.
Die Durchführung des Modellversuchs "Cannabis Social Club" ist mit dem Schutzzweck des Betäubungsmittelgesetzes grundsätzlich vereinbar. Insbesondere bleiben die Bestimmungen des §19 Absatz 2a BtMG durch expliziten Einbezug des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gewahrt.
**Aufgrund der Versorgungsengpässe müssen sich viele Patienten auf dem Schwarzmarkt versorgen. Sinnvoller wäre ein Eigenanbau, der rechtlich zurzeit unmöglich scheint und drakonisch bestraft werden kann.**
Das Modell des Cannabis Social Clubs liegt im öffentlichen Interesse und verfolgt Zweck und Ziel des BtMG, weil es im Vergleich zum bereits existierenden Schwarzmarkt für Cannabis folgende Vorteile bietet:
Das Cannabis kann in einheitlicher, gleichbleibender Qualität wie bei den großen Medizinalhanfherstellern selbst produziert werden. Das Arzneimittel kann auf Qualität und THC-Gehalt geprüft werden und ist frei von gesundheitsgefährdenden Streckmitteln und anderen Verunreinigungen.
Die Förderung von tabak- und verbrennungsfreien Konsumformen mindert die Risiken des Cannabiskonsums durch Nikotinsucht- und Atemwegserkrankungen.
Die Patienten sind bei Versorgungsengpässen nicht mehr auf den Schwarzmarkt angewiesen. Durch eine Schwächung des Schwarzmarktes wird der Gewinn der organisierten Kriminalität geschmälert und das unkontrollierte Angebot, insbesondere an Jugendliche eingeschränkt.
Die Präventions-, Informations-, Hilfs- und Schadensminderungsangebote in einem CSC können die Gesundheit fördern und besser vor Missbrauch sowie Abhängigkeit schützen, da sie die Konsumenten und Konsumentinnen direkt erreichen.
Die Polizei wird von der Verfolgung der sich auf eigene Initiative selbst versorgenden Patienten entlastet und kann sich verstärkt um wirkliche Kriminalität kümmern.
Die Produktion ist preisgünstig möglich.
§3 (2) BtMG erlaubt explizit Ausnahmegenehmigungen „zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken“. In einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000 (AZ2 BvR 2382 - 2389/99) heißt es: "Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist danach auch ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis (...) rechtfertigen kann."
**Wie aus einer aktuellen kleinen Anfrage im Bundestag hervorgeht, wurden bisherige Vorschläge zu Cannabis-Modellprojekten abgelehnt, da sie "weder zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung [beitragen würden], noch [...] den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie Drogenabhängigkeiten verhindern [könnten]". Unser Vorschlag würde die medizinische Versorgung einer chronisch unterversorgten Gruppe von Patientinnen und Patienten verbessern und den Missbrauch verhindern.**
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