24.07.2014, 12:41
Redaktionelle Änderung. Der Teil:" ...zur Wahl des Bürgermeisters.... " wurde entfernt.
Neuer Petitionstext: Wir fordern die hessische Landesregierung auf das hessische Kommunalwahlgesetz sowie die hessische Kommunalwahlordnung wie folgt zu ändern (als Muster können hier die bestehenden Bestimmungen der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg sowie Rheinland-Pfalz dienen):
Künftig sollen auch in Hessen die Wahlberechtigten die Stimmzettel für die Kommunalwahl der Gemeindevertreter, der Stadtverordneten und der Kreistagsabgeordneten rechtzeitig vor der Wahl erhalten.
Der Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters darf zur persönlichen Stimmabgabe nur im Wahlraum ausgehändigt werden. Neue Begründung: FREIE WÄHLER in Hessen haben sich viele Jahre für die Einführung von Kumulieren und Panaschieren eingesetzt. Erstmals zur Kommunalwahl im Jahr 2001 erhielten die Wählerinnen und Wähler in Hessen die Möglichkeit, Kandidaten verschiedener Wahlvorschläge ihre Stimmen zu geben und nicht nur starre Listen anzukreuzen.
Die Einführung von Kumulieren und Panaschieren hat die demokratischen Bürgerrechte deutlich verbessert, denn zuvor konnten die Wählerinnen und Wähler nur zwischen vorgefertigten Listen politischer Gruppierungen wählen. Erst durch Kumulieren und Panaschieren bestimmen die Bürgerinnen und Bürger die Zusammensetzung der Gemeinde, Stadt- und Kreisparlamente. Für die Wählerinnen und Wähler bedeutet dieses mehr an Einfluss einen höheren zeitlichen Aufwand bei der Wahlhandlung. Selbst in kleinen Gemeinden muss in der Wahlkabine innerhalb weniger Minuten zwischen 60-80 Kandidaten ausgewählt werden. In größeren Städten und bei Kreistagswahlen stehen dagegen mehrere Hundert Kandidaten zur Auswahl.
Deshalb sollten wir in Hessen dem Beispiel der Bundesländer Bayern, Baden-¬ Württemberg und Rheinland-¬â€Pfalz Rheinland-Pfalz folgen und den Wählerinnen und Wählern mehr Zeit für das Ausfüllen der Stimmzettel geben. Die Stimmzettel sollten den Wählerinnen und Wählern spätestens drei Tage vor der Wahl zugesandt werden. Dadurch wird der Druck von Musterstimmzetteln überflüssig, was zu einer Kosteneinsparung führt.
Der Wahlvorgang selbst wird durch diese Maßnahme beschleunigt und entzerrt. Zudem ist damit zu rechnen, dass sich die Wahlbeteiligung durch diese Veränderung erhöht und die Kosten der gesamten Wahl durch die Einsparung des Musterstimmzetteldrucks erheblich verringert werden.