17.08.2201, 02:00
Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses Nr. 8 vom 17. August 201\
0
Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil sie nicht abhilfefähig ist:
Gegenstand:
Bremer Kinderkarte
Begründung:
Der Petent regt an, allen Kindern die freie Fahrt in den bremischen öffentlichen Verkehrsmitteln zu
ermöglichen. Wenn alle Kinder mit einer fiktiven, also zum Staatsbesitz für Kinder erklärten, jederzeit
übertragbaren Karte für Kinder ausgestattet würden, lie ße sich dies nach Auffassung des Petenten im
Rahmen des bislang gewährten Zuschuss betrages an die BSAG realisieren.
Diese Petition wird von zwölf Mitzeichnern unt erstützt. Im Rahmen des zu dieser Petition
eingerichteten Forums wird darauf hingewiesen, dass eine solche Bremer Kinderkarte Eltern helfen
und die Freizeitmöglichkeiten der Kinder erweitern könne. Außerdem wird angeregt, zumindest eine
Bremer Karte zum ermäßigten Kinderpreis einzuführen. Bislang würden sechsjährige Kinder den
gleichen Preis zahlen wie 16-jährige, obwohl dies e häufiger und selbstständiger fahren würden.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen mehrere Stellungnahmen des Senators für Umwelt,
Bau, Verkehr und Europa eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:
Dem Petitionsausschuss ist bewusst, dass eine Bremer Kinderkarte für Eltern und Kinder sicherlich
von Vorteil wäre und ihnen eine erweiterte Möglichk eit der Freizeitgestaltung bieten würde. Angesichts
der gegenwärtigen Haushaltslage Bremens ste hen dafür aber keine Mittel zur Verfügung.
Nach Auffassung des Petitionsausschusses ist die sogenannte Bremer Kinderkarte aus dem
bisherigen Zuschuss bedarf der BSAG nicht re alisierbar. Die Verkehrsunternehmen erbringen die
Verkehre des öffentlichen Personennahverkehr s eigenwirtschaftlich. Sie haben die sogenannte
Tarifhoheit beim öffentlichen Personennahverkehr. Ein direktes staatliches Direktionsrecht besteht
insoweit nicht. Deshalb muss die öffentliche Hand den Verkehrunternehmen die aus einer kostenlosen
Kinderbeförderung resultierenden Einnahmeausfäll e zusätzlich zu den bereits jetzt bestehenden
Ausgleichszahlungen ersetzen.
Hinzuweisen ist darauf, dass Kinder unter sechs Jahren bereits jetzt kostenfrei befördert werden.
Kinder über sechs Jahren und ältere Schüler und Auszubildende erhalten Fahrkarten zu einem
abgesenkten Fahrpreis. Bereits jetzt trägt Bremen dafür erhebliche finanzielle Aufwendungen.
Seit dem 1. März 2010 bietet der Verkehrsver bund Bremen-Niedersachsen das sogenannte Jugend-
Freizeit-Ticket an. Es richtet sich speziell an Jugendliche und junge Erwachsene, die montags bis
freitags von 14.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetag es sowie an den Wochenenden das Gesamtnetz des
VBN zu einem sehr attraktiven Fahrpreis nutzen können. Außerdem prüft der VBN zurzeit, wie das
gesamte Fahrkartenangebot für Schüler und Auszub ildende attraktiver gestaltet werden kann. Eine
kostenfreie ÖPNV -Nutzung für Kinder lässt si ch aber aufgrund der angespannten Haushaltslage
Bremens nicht realisieren.
Begründung (PDF)