Region: Hessen
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Bildung

Bildungspflicht statt Schulzwang - Hausunterricht möglich machen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Hessischen Landtag

40 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet Juni 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

12.06.2023, 12:24

Änderungen im Text

Bildungspflicht statt Schulzwang! In Deutschland setzt sich seit 2006 die Initiative Netzwerk Bildungsfreiheit für eine Bildungspflicht für Kinder und Jugendliche anstelle der Schulpflicht ein. Diesem Netzwerk sind z. B. der Bundesverband Natürlich Lernen! e. V., die Stiftung Netzwerk Hochbegabung, das Europäische Forum für Freiheit im Bildungswesen (effe), der Verein Schulbildung in Familieninitiative e. V., die Initiative Deutschhilfe für Ausländer und andere angeschlossen, sowie Universitätsprofessoren, Pädagogen, Ärzte, Juristen, Psychologen, Therapeuten sowie Eltern und Schüler aus dem religiösen bis alternativen Lager der Homeschooler. Die Partei der Vernunft (PDV) plädiert dafür, die Schulpflicht in Deutschland durch eine Bildungspflicht zu ersetzen. Der Staat habe nur eine Rolle beim Zutritt zu Bildung, Erziehung hingegen gehe ihn nichts an, da diese dem reinem Elternrecht unterliege.


Neuer Petitionstext:

BefreiungDer vonHessische derLandtag Schulpflichtmöge durch Informelle Bildung statt Schulzwangbeschließen:

Forderung:Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert,

Umwandlung des Art 68 des Hessischen Schulgesetzes von:"Art 68 (Schulzwang)(1) Wer seiner Schulpflicht nicht nachkommt, kann der Schule zwangsweise zugeführt werden, wenn andere pädagogische Mittel, insbesondere persönliche Beratung, Hinweise an die Eltern, die Kinder- und Jugendhilfe,1. den AusbildendenSchulzwang und(= denZwang Arbeitgeberzur oder gemeinsame Gespräche der Beteiligten erfolglos geblieben sind. Die Entscheidung über die zwangsweise Zuführung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde. Bei der Zuführung kann die Hilfe der für den Wohnsitz, für den gewöhnlichen Aufenthalt oder für den Beschäftigungsort der oder des Schulpflichtigen örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde (Gemeindevorstand) in Anspruch genommen werden."in"Art 68 (Befreiung von der Schulpflicht durch Informelle Bildung)(1) Kinder und Jugendliche die nicht in die Schule wollen können von der Schulpflicht befreit werden, wenn sie selbst zeigen, dass sieAnwesenheit in der LageSchule) sind,durch sicheine dieBildungspflicht erforderlichen(= KompetenzenPflicht anzueignenzum („InformelleErreichen Bildung“)von Bildungsanforderungen) zu ersetzen und aufgrundes den Eltern freizustellen, ob sie das staatliche Bildungsangebot, zu dem der individuellenStaat Umständeverpflichtet keinbleibt, Zweifelwahrnehmen besteht,oder dassihre sieKinder sichzuhause derunterrichten Gesellschaft öffnen und aufwollen.

2. ein LebenBerichtssystem inzu einer pluralistischen Gesellschaft vorbereiten. (Die Initiative muss aber eindeutig von den Kindern und Jugendlichen selbst ausgehen, nicht von ihren Eltern).(2) Hierüber entscheidet die Schulaufsichtsbehörde nach Anhörung der Kinder und Jugendlichen aufgrund einer Initiative in der von Kindern und Jugendlichen hervorgeht das sie in der Welt selbstverständlich frei sich bilden möchten. Die Schulaufsichtsbehörde kann anordnen, dass die Schulpflicht für die Dauer des Entscheidungsverfahrens vorläufig ruht, wenn es die Aufrechterhaltung des Schul- oder Unterrichtsbetriebs oder die Sicherheit von Personen erfordert. Die Schulaufsichtsbehörde unterrichtet die Jugend- und Sozialbehörden.(3) Die Jugend- und Sozialbehörden begleiten und unterstützen die Kinder und ihre Eltern beim Frei-Sich-Bilden in der Welt und passen auf das dabei das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt wird. Sollten dabei Zweifel auftretenentwickeln, das die Eltern die ihre Kinder zuhause unterrichten verpflichtet, die Entwicklung ihrer Kinder zu dokumentieren und Jugendlicheneinmal jährlich im Rahmen einer Studie zusammen mit Wissenschaftlern festzuhalten, wie sich beimdas Frei-Sich-BildenKind entwickelt. Auf diese Weise könnten die Daten gesammelt werden, die es langfristig ermöglichen, auf politischer Ebene die Folgen der Gesellschaftbildungspolitischen nichtReformen öffnenkonkret und nichteinzuschätzen.

3. auf einder Leben in einer pluralistischen Gesellschaft vorbereiten so müssen die Jugend- und Sozialbehörden die Schulaufsichtsbehörde darüber informieren und dann muss die Schulaufsichtsbehörde die Befreiung vonGrundlage der Schulpflichtneu zurücknehmenberechneten undFinanzhilfen diefür Kinder und Jugendlichen müssen wieder eine staatliche Schule oder eine SchuleSchulen in freier Trägerschaft besuchen.“auch den Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten, je nach Kinderzahl Finanzhilfen in gleicher Höhe zukommen zu lassen.



Neue Begründung:

Frei-Sich-BildenEsBildungspflicht gibtstatt Schulzwang! In Deutschland setzt sich seit 2006 die Initiative Netzwerk Bildungsfreiheit für eine Bildungspflicht für Kinder und Jugendliche anstelle der Schulpflicht ein. Diesem Netzwerk sind z. B. der Bundesverband Natürlich Lernen! e. V., die Stiftung Netzwerk Hochbegabung, das Europäische Forum für Freiheit im Bildungswesen (effe), der Verein Schulbildung in Familieninitiative e. V., die Initiative Deutschhilfe für Ausländer und andere angeschlossen, sowie Universitätsprofessoren, Pädagogen, Ärzte, Juristen, Psychologen, Therapeuten sowie Eltern und Schüler aus dem religiösen bis alternativen Lager der Homeschooler. Die Partei der Vernunft (PDV) plädiert dafür, die Schulpflicht in Deutschland einigedurch wenigeeine Familien,Bildungspflicht zu ersetzen. Der Staat habe nur eine Rolle beim Zutritt zu Bildung, Erziehung hingegen gehe ihn nichts an, da diese dem reinem Elternrecht unterliege. Insbesondere die ihreMonopolstellung Kinderder trotzSchule allgemeinerals einzig mögliche Form der Bildung in Deutschland wird von der Partei kritisisch gesehen, nicht zuletzt, da sie der Meinung ist, dass bestimmte Lehrinhalte dadurch nicht ganz neutral vermittelt würden. Des Weiteren wird kritisiert, dass der Staat mit der Schulpflicht nichtvorgibt, inwie das Erlangen von Bildung zu sein hat, obwohl die Schule schicken,möglicherweise weilnicht siefür jeden Menschen als Form der ÜberzeugungBildung sind,optimal geeignet sei. Auch die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, die Schulpflicht in Deutschland durch eine Bildungspflicht zu ersetzen. Als Argument wird angeführt, dass Lernen„[...] Bildung auch außerhalb von Institutionen erworben werden kann.“ Nach Meinung der Partei hindert die Schulpflicht Menschen daran, „alternative Bildungswege [zu] beschreiten“. Des Weiteren habe „Jeder Mensch [...] das Recht auf freien und selbstbestimmten Zugang zu Wissen und Bildung.“ Außerdem müsse „Der Erwerb von Abschlüssen [...] unabhängig davon möglich sein, wie und wo gelernt wurde [...]“. Durch Besuche solle schließlich sichergestellt werden, dass „[...] die Lernenden sich tatsächlich und mit hinreichendem Erfolg bilden.“ Befürworter der Bildungspflicht berufen sich insbesondere auf den Artikel 26 (3) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in dem festgeschrieben ist: „Die Eltern haben ein intrinsischervorrangiges VorgangRecht, ist,die Art der selbstbestimmt und selbstmotiviert - ohne Vorgaben von außen - stattfinden sollte. So wie Kinder ganz natürlich und von alleine laufen und sprechen lernen, sind sie auch in der Lage sich komplexere Zusammenhänge bis hin zur Hochschulreife selbständig anzueignen. Ein leitender Denker in diese Richtung ist Bertrand Stern mit seiner Idee des „Frei-sich-Bilden“ (Siehe das Interview mit Bertrand Stern) . Der Philosoph betont jedoch, dass eine geeignete Infrastruktur sowie eine wohlwollende Begleitung durch Erwachsene unabdingbar sind, um jungen Menschen diese freie Bildung zu ermöglichen. Der Begriff „Frei-Sich-Bilden“ wurde mittlerweile in mehreren Standardwerken zum Schulrecht,wählen, die vonihren Richtern,Kindern Rechtsanwälten, Schulleitern usw. als Nachschlagewerke genutzt werden, aufgenommen. So auch in Schulrecht von Johannes Rux, 6. Auflage 2018, C.H.BECK. In dieser Neuauflage sind zwei Absätze zu „Frei-Sich-Bilden“ enthalten:Seite 50/51: „Die unbedingte Geltung der Schulpflicht wird daher zu Recht fast durchgängig als verfassungsmäßig angesehen, und insbesondere vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte akzeptiert. Dies schließt allerdings nicht aus, dass Schüler von der Schulpflicht befreitzuteil werden können,soll.“ wenn sie selbst zeigen, dass und wie sie in der Lage sind, sich die erforderlichen Kompetenzen anzueignen („Frei-Sich-Bilden“) und aufgrund der individuellen Umstände kein Zweifel besteht, dass sie sich der Gesellschaft öffnen undsowie auf ein Leben in einer pluralistischen Gesellschaft vorbereiten. (Fußnote:die Versammlungsfreiheit. Die Initiative musshat aberim eindeutigFebruar von2006 dem UN-Bildungskommissar Vernor Muñoz auf seiner Reise durch Deutschland berichtet. Ein weiterer Aspekt der Befürworter der Bildungspflicht ist die Auswahl des sozialen Umfelds für ihr Kind. Ohne diese Wahlmöglichkeit wäre eine Erziehung als aktives Verhalten der Eltern nicht möglich.

Wir wollen mehr Freiheit im Bildungssystem in Hessen! Alternative Bildungsformen wie dass Homeschooling und weitere Bildungsformen müssen entlich anerkannt werden: Deshalb unsere Petition an den KindernHessischen Landtag, für mehr Freiheit im Bildungssystem für Eltern und Jugendlichen selbst ausgehen, nicht von ihren Eltern.)“Seite 104: „Im Falle des „Frei-Sich-Bildens“ stellt sich die Lage wiederum etwas anders dar: Hier geht es um die (kleine) Gruppe von Kindern und Jugendlichen, die aus eigener Initiative zu dem Entschluss kommen, sich der Schulpflicht zu verweigern, weil sie für sich andere und bessere Wege gefunden haben, sich die erforderlichen Kompetenzen anzueignen und die den für die Durchsetzung der Schulpflicht zuständigen Behörden deutlich machen können, dass es ihnen nicht darum geht, sich der pluralistischen Gesellschaft zu verweigern. In der Regel geht auch hier die Initiative von den Eltern aus, die ihre Kinder bereits sehr früh zur Selbständigkeit erzogen haben und ihnen alternative Bildungsangebote zur Verfügung stellen. Der Unterschied zum klassischen „Homeschooling“ besteht aber darin, dass die Kinder und Jugendlichen treibende Kraft des Verfahrens sind. Das muss von den zuständigen Stellen sorgfältig geprüft werden – auch durch Einzelgespräche mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen. Nach der Befreiung von der Schulpflicht müssen diese Gespräche regelmäßig stattfinden und die Kinder und Jugendlichen müssen sich auch Lernstandskontrollen unterwerfen. Ihre schulische Ausbildung können sie dann auch durch die externe Teilnahme an schulischen Prüfungen abschließen – wobei sie in Kauf nehmen müssen, dass die Anforderungen der „Fremdenprüfung“ ggf. abweichen, weil Vornoten nicht berücksichtigt werden, der Stoff ggf. umfangreicher ist.“In der Praxis brauchen Frei-Sich-Bildende-Familien auf deutschem Boden ein unglaublich gutes Durchhaltevermögen, eine standfeste Argumentation oder einfach auch nur Glück, dass die Verfahren gegen sie irgendwann eingestellt werden und die Bußgelder bzw. Anwaltskosten nicht zu hoch ausfallen. Wichtig ist in jedem Fall eine gute Dokumentation der Lernprozesse des Freilerners und eine Bereitschaft, seine Kinder vor Gericht aussprechen zu lassen.Kinder!

Wir können unsere Forderung für Befreiung von der Schulpflicht durch Informelle BildungBildungspflicht statt Schulzwang durchsetzen! Packen wir es gemeinsam an. Wer nicht selbst betroffen ist, kann den Betroffenen helfen: Kolleginnen und Kollegen, Freundinnen, Freunden und Bekannten.

Darum: jetzt unterzeichnen! Bitte unterstützen Sie die Betroffenen mit Ihrer Unterschrift.

Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/UnschoolingQuelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bildungspflicht


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 38 (14 in Hessen)


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