Beschwerde über eine Aschedeponie

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

4 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

4 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Weiterleitung

29.09.2017, 15:37

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses der Stadtbürgerschaft vom 30. November
2010 (Drs. 17/673S)

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil sie nicht abhilfefähig sind:

Eingabe Nr.: S 17/276

Gegenstand:
Beschwerde über eine Aschedeponie und ein Kohlelager

Begründung:
Der Petent bittet um Überprüfung einer Aschedeponie. Unter anderem sollten seiner Ansicht nach die
erteilten Genehmigungen zurückgenommen und notwendige Sofortmaßnahmen angeordnet werden.
Durch die Deponie gelangten Schwermetalle in den Boden und das Grundwasser, was letztlich zu
einer Gesundheitsgefährdung führe. Außerdem bi ttet der Petent darum, Genehmigungen für den
Betrieb eines Kohlelagers zu widerrufen und ent sprechende Sofortmaßnahmen anzuordnen. Die
Lagerung erfolge nicht nach dem aktuellen dem Stand der Technik. Außerdem enthalte die Kohle
radioaktive Stoffe, die durch Luft und Grundwasser in die Nahrungskette gelangten. Die Petition wird
von vier Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten mehrere Stellungnahmen des Senators
für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Die vom Petenten gewünschte Rücknahm e des für die Aschedeponie erlassenen
Planfeststellungsbeschlusses ist aus Rechtsgründen nicht möglich. Nach dem bremischen
Verwaltungsverfahrensgesetz sind Ansprüche auf Unterlassung des Vorhabens, auf Beseitigung oder
Änderung der Anlagen oder auf Unterlassung ihrer Benutzung ausgeschlossen, wenn der
Planfeststellungsbeschluss – wie hier – unanfechtbar geworden ist.

Die Aschedeponie wird bereits seit Jahren nicht mehr betrieben. Deshalb hat der Senator für Umwelt,
Bau, Verkehr und Europa mit dem Betreiber verein bart, die Deponie nach dem Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetz formell stillzulegen. Als vo rbereitende Maßnahmen werden umfangreiche
Untersuchungen zum Boden- und Grundwasserschut z durchgeführt, weil der Behörde wenig über das
Deponieverhalten und den Deponieaufbau bekannt is t. Der Petitionsausschuss ist davon überzeugt,
dass der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa bei den geplanten Stilllegungsmaßnahmen die
gesetzlichen Vorschriften einhalten und seine Ford erungen gegenüber dem Betreiber durchsetzen
wird.

Die vom Petenten gewünschten Sofortmaßnahmen in Bezug auf die Aschedeponie sind nicht
erforderlich. Dem Senator für Umwelt, Bau, Verkeh r und Europa sind seit über 20 Jahren insoweit
keine Beschwerden oder Auffälligkeiten bekannt geworden.

Das Gewerbeaufsichtsamt hat das Kohlelager im Rahmen des Petitionsverfahrens nochmals überprüft.
Es hat festgestellt, dass die Lagerung in Form aufgeschütteter offener Halden entgegen der
Behauptung des Petenten dem Stand der Technik in Deutschland entspricht. Die Gesamthöhe der
Schüttung muss wegen der Gefahr von Kohlebränden dur ch Selbstentzündung allerdings kleiner sein,
als der erforderliche Abstand zu schutzwürdigen Ob jekten. Die Dimensionierung der Halde mit einer
sechs bis zehn Meter dicken Schicht ist keineswegs zu bemängeln. Das wurde auch von der
Bundesanstalt für Materialforschung bestätigt.

Bereits seit mehreren Jahren wird russische Im portkohle in dem hier interessierenden Betrieb
verbrannt. Darin enthaltene radioaktive Stoffe we rden durch Staubfilterung zu 99 % in den festen
Rückständen (Asche und Rückstände der Rauchgasfilterung) gebunden. Das bei der Kohlelagerung
eingesetzte Wasser wird in der Betriebswasser aufbereitungsanlage aufbereitet. Das so gewonnene
Brauchwasser wird bei der Rauchgaswäsche eingesetzt. Die enthaltenen Schadstoffe werden
gebunden. Nach den Angaben des Senators für Umwel t, Bau, Verkehr und Europa existieren keine
Anhaltspunkte für eine erhöhte Feinstaubbelastung im Einwirkungsbereich des hier interessierenden
Betriebs.

Begründung (PDF)


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