24.01.2020, 14:16
Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
die Petition VI-P-06557 wurde eingereicht und am 23. Januar 2019 vom Stadtrat abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 29
Nein - Stimmen: 26
Enthaltungen: 3
Bei der sich entlang der Kuhturmstraße befindlichen Grünfläche handelt es sich um zwischenbegrünte Grundstücke. Sie liegen im B-Planbereich Nr. 30.1 „Henricistraße“, 1. Änderung (rechtskräftig seit 16.08.2003) und sind dort als Bauflächen (Besonderes Wohngebiet) festgesetzt. Eine Benennung als Park würde diesem Sachverhalt nicht entsprechen, da diese Fläche offiziell kein öffentlicher Park ist, sondern eine Vorhaltefläche für eine Wohnbebauung.
Mit freundlichen Grüßen
Mike Demmig
Mit freundlichen Grüßen
Mike Demmig