Erfolg

Behörden und Verwaltungsverfahren - Zugang über Internet

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

125 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

125 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

Stefan Klaußner

Behörden und Verwaltungsverfahren

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2010 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen im Wesentlichen
entsprochen wird.

Begründung

Mit
verbessern,
zu
die Möglichkeiten
begehrt,
wird
Petition
der
Behördenangelegenheiten über eine zentrale Internetplattform abwickeln zu können
und in Behörden Selbstbedienungsterminals zur Verfügung zu stellen.

In der öffentlichen Petition, der sich 125 Mitzeichner angeschlossen haben, wird im
Wesentlichen Folgendes ausgeführt:

Die Servicewüste Deutschland sei in Behörden längst Realität. Man müsse wegen
jeder Kleinigkeit zu einer Behörde, müsse sich - weil sich niemand zuständig fühle -
von Mitarbeiter zu Mitarbeiter durchschlagen. In großstädtischen Behörden seien
lange Wartezeiten in Kauf zu nehmen.
In Stoßzeiten müsse man sich mit
überforderten und genervten Mitarbeitern auseinandersetzen. Behördengänge seien
daher nicht nur bei den Bürgern unbeliebt, sondern auch lästig und aufwendig.

Bei fünfmaligem Kontakt zu einer Behörde pro Jahr ergäben sich bei 83 Millionen
Bürgern 415 Millionen Besuche. Solche Angelegenheiten sollten besser über das
Internet abgewickelt werden. Das spare nicht nur die Aufwendungen für die
Instandhaltung und Investitionen und die Arbeit der Mitarbeiter, sondern erleichtere
es den Bürgern, ihre Amtsvorgänge bequem von zu Hause zu jeder Uhrzeit oder von
einem in der Behörde befindlichen Terminal zu erledigen. Dies sei man auch schon
von anderen (privaten) Diensten gewohnt, wie z. B. bei Banken mit ihren Online-
Kunden und Bankautomaten.

Dabei könne der neue E-Pass optimal eingesetzt werden. Der E-Pass könnte an
einem Lesegerät zu Hause oder am Terminal eingeführt werden und damit Zugang
zu einer persönlichen Seite ermöglichen.

Das Programm ELSTER (Elektronische Lohnsteuererklärung) gehe bereits in die
richtige Richtung. Möglichst viele Behördenaufgaben sollten auf einer zentralen
Internetplattform angeboten werden.

Wegen der Einzelheiten wird auf die öffentliche Petition verwiesen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich wie folgt dar:

als
öffentliche Verwaltung
eine moderne
sieht
Der Petitionsausschuss
Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands an. E-Government
leistet dazu einen entscheidenden Beitrag. Die Qualität des IT - Einsatzes und die
Online-Bereitstellung von Verwaltungsdienstleistungen sind ein Standortfaktor - für
die einzelnen Länder und Kommunen, vor allem aber auch für Deutschland
insgesamt.

Für den optimalen Einsatz moderner
Informationstechnologie ist daher eine
umfassende Integration von Verwaltungsprozessen - auch ebenenübergreifend -
notwendig. Diesem Ziel steht gegenwärtig noch die heterogene IT - Landschaft von
Bund, Ländern und Kommunen entgegen. Gutes E-Government erfordert
medienbruchfreie Abläufe innerhalb der einzelnen Verwaltungsebenen und zwischen
ihnen. Dies ist bisher noch die Ausnahme, nicht die Regel.

Ziel von Deutschland-Online
(www.deutschland-online.de)
ist es daher, eine
vollständig integrierte E-Government-Landschaft
in Deutschland zu schaffen. Es
sollen notwendige Standards gesetzt und die Stärken des Föderalismus genutzt
werden. Einzelne Partner gehen mit Modelllösungen voran, die auch anderen zu
Gute kommen (Prinzip Einer oder Einige für alle). So werden über alle
Verwaltungsebenen hinweg einheitliche und durchgängige Online-Dienstleistungen
für den Bürger ermöglicht.

Im Aktionsplan Deutschland-Online haben die Regierungschefs des Bundes und der
Länder entschieden, dass eine abgestimmte Kommunikationsinfrastruktur der
Deutschen Verwaltung auf- und ausgebaut wird. Ziel des Vorhabens ist es, die
Sicherheit,
der
W irtschaftlichkeit
und
Zukunftsfähigkeit
Flexibilität,
Netzinfrastrukturen in ihrer Gesamtheit zu erhöhen. Darüber hinaus wird die
Verbindung der Deutschen Verwaltung mit europäischen Strukturen sichergestellt.

Der Aktionsplan Deutschland-Online umfasst neben Vorhaben zur Basisinfrastruktur
und zur Standardisierung auch vier Fachprojekte, die unmittelbar auf die Bedürfnisse
sind: Kraftfahrzeugzulassung,
ausgerichtet
und Bürger
der Bürgerinnen

Personenstands-
und Meldewesen
Dienstleistungsrichtlinie.

sowie

die

IT-Umsetzung

der

EU-

Zusätzlich verweist der Petitionsausschuss auf ein weiteres Deutschland-Online
Vorhaben: Verbund Internetportale / Zuständigkeitsfinder.

Zurzeit setzen einige Länder und Kommunen verschiedene Technologien ein, um die
Nutzerinnen und Nutzer zu der für ihr Anliegen zuständigen Stelle im Internet zu
führen. Häufig endet dieser Service an den eigenen Zuständigkeitsgrenzen. Ziel des
o. g. Vorhabens
ist
ein
gemeinsamer Service
der Portale,
der
über
Verwaltungsgrenzen hinweg funktioniert und sich somit stärker an den Bedürfnissen
der Bürgerinnen und Bürger wie auch Unternehmen orientiert. Als Nutzen können
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen die Dienstleistungen aller Verwaltungen
von jedem Portal aus oder über einen zentralen Zugang finden.

Die Initiative sieht vor, ein Online-Serviceportal zu entwickeln, das den Kunden der
öffentlichen Verwaltung zu den von ihm gesuchten Informationen rund um
Verwaltungsleistungen führt. Seit Ende 2008 ist das Serviceportal unter dem
offiziellen Namen
Behördenfinder Deutschland
online
erreichbar. Unter
www.behoerdenfinder.de erhalten Nutzer bequem und einfach vom eigenen
Computer aus zahlreiche Informationen von Behörden und Ämtern ohne dass
Kenntnisse der Behördenstrukturen von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich
sind.

Ein weiteres Mittel zur Vereinfachung des elektronischen Zugangs zu Behörden
beinhaltet die Einführung eines Elektronischen Personalausweises. Die Einführung
im Scheckkartenformat
ist
für November 2010 vorgesehen. Mit der neuen
Dokumentengeneration werden die herkömmlichen Anwendungen des Ausweises
um elektronische Funktionen ergänzt:

Die Daten, die heute optisch vom Dokument ablesbar sind, sollen zukünftig in einem
Ausweis-Chip gespeichert werden. Damit wird es möglich sein, sich im Internet
elektronisch auszuweisen sowohl gegenüber Behörden im E-Government als auch
gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern, beispielsweise bei Online-
Shopping oder Online-Banking.

Gleichzeitig kann der Ausweisinhaber sicher sein, dass diejenige Stelle, die seine
Daten abfragt, tatsächlich dazu berechtigt ist. Auf diese Weise können Prozesse wie
Log-in, Eröffnung von Konten und Accounts, Adressverifikation und Altersnachweis
sicherer, wirtschaftlicher und schneller
realisiert werden. Aufgrund seines

Sicherheitskonzeptes hilft der elektronische Personalausweis, Internetkriminalität zu
bekämpfen und das Vertrauen der Bevölkerung in elektronische Transaktionen zu
steigern. Auf Wunsch des Ausweisinhabers kann ebenso die qualifizierte
elektronische Signatur für E-Government- und E-Business-Anwendungen auf den
Ausweis geladen werden.

Das Web 2.0, also das Mitmach-Internet
(z. B. Social Networks, W ikipedia,
You-Tube), hat nach Ansicht des Petitionsausschusses das Verhalten der Menschen
im virtuellen Raum stark beeinflusst. Diese technischen und gesellschaftlichen
Trends wirken sich auch im Verhältnis zum Staat aus. Zum einen erwarten
Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Interessengruppen mithilfe der neuen
Medien stärker an den Entscheidungsfindungen in Politik und Verwaltung beteiligt zu
werden. Zum anderen messen sie die Online-Angebote der Verwaltung in punkto
Aktualität,
barrierefreier
und
einfacher
Informationsaufbereitung,
visueller
Bedienbarkeit an den Webpräsenzen von Unternehmen.

Diese Erwartung hat der Umsetzungsplan des Programms der Bundesregierung
E-Government 2.0 in 2007 aufgenommen und zwei Ziele gesetzt:

1. Die Verbesserung der Beteiligung von Bevölkerung und W irtschaft an
Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen in Politik und Verwaltung, die
E-Partizipation.

2. Die Gewährleistung der Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an der
Informationsgesellschaft, die E-Inclusion.

Wegen weiterer Informationen über den aktuellen Umsetzungsstand und laufende
oder geplante Vorhaben des Bundes, der Länder und Kommunen macht der
Petitionsausschuss auf das Dienstleistungsportal des Bundes unter www.bund.de,
die
E-Government-Initiativen
des
Bundes
unter
www.cio.bund.de
und
www.Deutschland-Online.de (hier kann auch der Aktionsplan Deutschland-Online
aufgerufen werden) aufmerksam.

Nach Ansicht des Petitionsausschusses wird mit den geschilderten Maßnahmen der
Bundesregierung dem Anliegen angemessen Rechnung getragen. Die Schaffung
verbesserter Möglichkeiten
und
Informations-
Nutzung moderner
zur
Kommunikationstechnologien über das Internet ist dabei als fortlaufender Prozess zu
betrachten.

Der Petitionsausschuss empfiehlt vor diesem Hintergrund, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen im Wesentlichen Rechnung getragen wird.


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