29.07.2019, 20:40
Rechtschreibfehler korrigiert
Neue Begründung: Laut Artikel 1 Absatz 3 des deutschen Grundgesetze Grundgesetzes soll jeder Mensch vor dem Gesetz gleich gestellt werden. Dieses steht aber nur auf dem Papier.
Immer wieder werden Asylsuchende und bewilligte Asylanten den deutschen Bürgern im Gesetz höher gestellt - so müssen sie z.B. nicht den Rundfunkbeitrag zahlen.
Mehr Informationen: www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/fernsehen/informationen-zum-rundfunkbeitrag-asylbewerber-muessen-nicht-zahlen-12244
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6 (6 in Deutschland)