07.08.2014, 00:08
NEUES SPEZIFISCHES REGELWERK
Eine Handlungsalternative würde schließlich darin bestehen, ein neues CE-spezifisches
völkerrechtliches Regime anzustreben, das passgenau auf die Anforderungen
zugeschnitten werden könnte. Dies scheint unter der Maßgabe, dass Forschungsaktivitäten
zu Climate Engineering in Form von (größeren) Feldversuchen einer
zeitnahen Regulierung bedürfen, zumindest in der kurzfristigen Perspektive nicht
die empfehlenswerteste Option zu sein. Die Verhandlungsdauer für ein neues Abkommen
kann erfahrungsgemäß viele Jahre betragen und müsste zusätzlich von
einer darin zu bestimmenden Anzahl von Staaten ratifiziert werden. Auch wäre es
zurzeit weitgehend unklar, welche Staaten an den Verhandlungen teilnehmen und
ein entsprechendes Abkommen ratifizieren würden, da sich – abgesehen von der
Arbeit unter der Biodiversitätskonvention – bisher nur wenige Staaten politisch
zum Thema Climate Engineering positioniert haben. Ein eigenständiges CE-spezifisches
Abkommen scheint daher gegebenenfalls eher in Bezug auf die Regulierung
eines potenziellen Einsatzes dieser Technologien eine mittelfristig sinnvolle Option
zu sein. In diesem Zusammenhang kommt für Deutschland in Betracht, zu gegebener
Zeit auf diplomatischer Ebene bilateral vorzufühlen, wie andere Staaten den
Bedarf an einem eigenständigen CE-Abkommen einschätzen.
POLITISCHES