07.03.2019, 19:42
Das Wort -darf- stand doppelt hintereinander
Neuer Petitionstext: - **Bauen** ***und*** **Natur erhalten!**
- **Artensterben stoppen!**
- **Wertvolle Grünflächen für LeipzigerInnen schützen!**
Die Verfasser dieser Petition sind die BUND Regionalgruppe Leipzig e.V., der NABU-Regionalverband Leipzig e.V., der Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e.V. und der Ornithologische Verein zu Leipzig e.V..
In einer Stadt wie Leipzig, die wächst und in der viel gebaut wird, gehen dem Menschen die grünen und kühlen Wohlfühloasen verloren. Man erinnere sich nur mit Schrecken an die Hitzewellen des letzten Sommers. Noch schlechter ergeht es dabei den Wildtieren, deren Nahrungsgrundlage und Lebensräume verschwinden. Das Artensterben findet überall statt – auch hier bei uns in Leipzig! Leider wird es durch die Entscheidungsträger nicht gebremst, sondern mitverursacht. Bei Baumaßnahmen steht die Natur hintenan.
**Die Stadt Leipzig, welche bereits schon länger den Titel "Kommune der Biologischen Vielfalt" trägt, muss endlich dieser Botschaft gerecht werden und ihre grünen Plätze der Biologischen Vielfalt erhalten und stärken.** Deshalb bitten wir um Ihre Stimme für den Schutz der Lebensräume in der Stadt. Wir fordern:
1. Keine Baumaßnahmen auf Flächen, die Lebensstätten geschützter Tierarten sind, wenn nicht zuvor nachweislich ausreichend funktionierende und geeignete Ersatzlebensräume in räumlicher Nähe geschaffen werden!
2. Für alle Flächen (auch Baulücken, Brachflächen) eine frühzeitige artenschutzfachliche Untersuchung und qualifizierte Artenschutzprüfung, die nachweislich geeignet ist, den Bestand der geschützten Arten und ihrer Lebensstätten im räumlichen Zusammenhang des Bauvorhabens zu erhalten.
3. Frühzeitige Einbindung der Umwelt- und Naturschutzverbände. Frühzeitige dem Bauvorhaben vorausgehende Entwicklung von Artenschutzkonzepten. Der Öffentlichkeit muss Einblick in Artenschutzkonzepte gegeben werden. Eine Beteiligung der Umwelt- und Naturschutzverbände muss immer möglich sein.
4. Erhalt wertgebender Grünflächen als Trittsteine im Biotopverbund und Festlegung als Tabuflächen, die nicht bebaut werden. Der Artenschutz und die Erhaltung strukturreicher Grünflächen muss im Rahmen der Bauleitplanung nachweislich Priorität haben.
5. Das bestehende Grün (insbesondere Sträucher, Bäume, Blühflächen und Stauden) muss gefördert und naturnah gepflegt werden. Auch im Zuge der Pflege ist der Artenschutz durch eine artenschutzfachliche Begleitung zu berücksichtigen. Die Funktionen für Klima, Erholung und Biodiversität müssen gegenüber anderen Interessen vorrangig berücksichtigt werden!
6. Das Fällen und Roden von Bäumen und Sträuchern für Baumaßnahmendarf Baumaßnahmen darf nicht vor Erteilung einer Baugenehmigung erfolgen. Es ist grundsätzlich ein möglichst weitgehender Erhalt von Bäumen und Sträuchern anzustreben.
7. Diese Forderungen sollen als Handlungsanweisungen ausformuliert, festgeschrieben und von der Stadtverwaltung umgesetzt werden!
8. Da die Punkte 1 bis 6 für die Bauvorhaben am Wilhelm-Leuschner-Platz bisher nicht erfüllt sind, fordern wir die Überarbeitung aller Baupläne hinsichtlich dieser Punkte. Dazu gehört ein Artenschutzkonzept, welches sich an den aktuellen und tatsächlichen faunistischen Gegebenheiten am Wilhelm-Leuschner-Platz orientiert und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Vogelarten und deren Nahrungsgrundlage (z.B. Insekten, Regenwürmer) ableitet.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 175 (135 in Leipzig)