Erfolg

Ausbildungsförderung nach dem BAföG - Zahlung von Pauschalen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

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Der Petition wurde entsprochen

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Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2006
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

Anne Missbach

Ausbildungsförderung nach dem BAföG Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2008 abschließend beraten und
beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die BAföG-Gesetzgebung dahingehend zu ändern,
dass generell Pauschalen gezahlt werden.

Die Petentin trägt vor, dass mehrmals BAföG-Bescheide erstellt werden müssten,
sobald sich entweder die Wohnungsgröße (etwa durch Umzug) oder die Strom-
pauschale als Anteil des wohnungsbezogenen Anteils oder aber auch die Lebens-
situation (z. B. durch Geburt eines Kindes) ändert. Der administrative Aufwand
könnte verringert werden, wenn generell Pauschalen gezahlt würden, aus denen sich
der Gesamtbetrag zusammensetzt.

Bei der Petition handelt es sich um eine öffentliche Petition, die sechs Wochen auf
der Internetseite des Deutschen Bundestages zur Mitzeichnung und Diskussion
gestellt wurde. Während der Mitzeichnungsfrist haben 27 Unterzeichner die Petition
unterstützt; Diskussionsbeiträge gab es nicht.

Mit dem Anliegen sind Vorschläge zur Reform der Ausbildungsförderung verbunden
gewesen, die das Gesetzgebungsverfahren zum Zweiundzwanzigsten Gesetz zur
Änderung
des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes
(22. BAföGÄndG,
Bundestags-Drucksache 16/5172) sowie weiterer Anträge der Bundestagsfraktionen
(Bundestags-Drucksachen 16/3142, 16/4162, 16/4157 und 16/4158) betrafen. Der
Petitionsausschuss hat den hierfür federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages um Stellungnahme gebeten, um sicherzustellen, dass
die Petition in die Beratungen über den Gesetzentwurf und über die Anträge
einbezogen wird.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat nunmehr
mitgeteilt, dass die Petition dem Ausschuss während der Beratungen vorgelegen hat
und der Ausschuss darüber hinaus zum Thema Bundesausbildungsförderungs-
gesetz (BAföG) eine öffentliche Anhörung am 21. Mai 2007 durchgeführt hat.

Das Plenum des Deutschen Bundestages ist der Beschlussempfehlung und dem
Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am
16. November 2007 gefolgt und hat den Gesetzesentwurf in geänderter Fassung
angenommen.
Das
22. BAföGÄndG
vom
23. Dezember
2007
wurde
am
31. Dezember 2007 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I, Nr. 70, S. 3254). Der
überwiegende Teil der Regelungen des 22. BAföGÄndG ist bereits zum 1. Januar
2008 in Kraft getreten.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung des Anliegens des Petenten lässt sich
unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) und der Mitteilung des Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung wie folgt zusammenfassen: Die Petentin schlägt mit ihrer Eingabe vor, bei der Bedarfsbemessung nach dem
BAföG mit Pauschalen zu arbeiten. Damit fordert sie ein Bemessungssystem, das im
BAföG bereits durchgängig verfolgt wird. §§ 12, 13 BAföG sehen nämlich grundsätz-
lich nachweisunabhängige Pauschalbeträge vor. Dies gilt insbesondere auch für die
von der Petentin beispielhaft genannten Wohnpauschalen. Die Wohnzuschläge nach
§ 13 Abs. 2 BAföG und die entsprechenden Gesamtpauschalen für Schüler nach
§ 12 Abs. 2 BAföG sind bereits nach geltendem Recht von der tatsächlichen Woh-
nungsgröße und Stromkostenpauschale unabhängig.

Für weiter gehende Pauschalierungen wurde auch nach den Beratungen zum
22. BAföGÄndG kein Bedarf gesehen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen zumindest teilweise entsprochen worden ist.


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