30.06.2016, 16:12
Rechtschreibfehler ;-)
Neue Begründung: Die Gefahr für die Kinder und die zahlreichen Fußgänger MUSS minimiert werden. Es besteht keine Möglichkeit auf direktem Weg Fußweg von Hartegasse nach Breun als Fußgänger oder Radfahrer zu gelangen.
Die Strasse "L 284" wird sehr schnell und sehr viel nicht nur oft noch rücksichtslos von Autos sondern auch Mottorädern befahren. Es und Motorrädern befahren .
Hier besteht hier absolute Lebensgefahr per Fuß oder mit Fahrrad zu gelangen, da teilweise auch Lebensgefahr.
Auf dieser Strecke hat man zusätzlich keine Einsichtmöglichkeit besteht. Die Wege nicht nur teilweise ausgebaut. für Autofahrer geschweige denn für Fußgänger die keinen Gehweg nutzen können