Erfolg
Soziales

Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen und Beendigung der Zwangsmitgliedschaften von Pflegekräften

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

50.948 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

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Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
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24.12.2018, 23:27

Weitere Einpflegungen.


Neue Begründung: Begründung: Zwangsmitgliedschaften und Zwangsbeiträge sind im Jahre 2018 kein adäquates Mittel, um die Interessen einer Berufsgruppe zu vertreten. Eine große Mehrheit der examinierten Pflegekräfte steht nicht hinter den Zielen der niedersächsischen Pflegekammer. Mangelnde Kooperation der hauptamtlichen Mitarbeiter der Geschäftsstelle und mangelnde Beratung fördern nicht die Zustimmung durch die Pflegenden. Beschränkung der Aufgaben der Pflegekammer auf Selbstverwaltung und Fort- und Weiterbildung dienen nicht dem Ziel, die allgemeine Situation der Pflegekräfte zu verbessern.
Eine tatsächliche Wahlbeteiligung um die 17%! Fast 83% der betroffenen Pflegekräfte haben auch dieser politisch angeordneten Zwangsorganisation keine Legitimation erteilt.
Da auch hier die Kammer verfälschender weise nur die registrierten Betroffenen zählt, kommt sie auf eine nicht mindere Wahlbeteiligung von 30,26%. Nur etwa 57,5% aller Betroffenen durften oder wollten wählen. Warum sind bis zu 40.000 betroffene Pflegekräfte nicht wahlberechtigt und aus der Statistik herausgerechnet?
Unter anderem führte „Infratest dimap“ für das Sozialministerium von November 2012 bis Januar 2013 eine nicht repräsentative Umfrage mit nur 1039 niedersächsischen Pflegefachkräften durch. Dabei sprachen sich 67 Prozent für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Einer Pflichtmitgliedschaft mit Beitragspflicht stimmten nur 42 Prozent der Befragten zu.
Verglichen mit unserem Portal, haben wir schon laut aktuellen Zahlen 24.12.2018 mehr als 12.000 Mitglieder, was unserer Meinung nach eine höhere Gewichtung gegenüber den Befragungen hätte.
Die Landesregierung Niedersachsen geht von rund 80.000 Pflegekräften im Land aus. Allerdings waren zum Zeitpunkt der Wahl nur gut 46.000 Pflegekräfte wahlberechtigt. Das bedeutet auch, fast die Hälfte der betroffenen Pflegekräfte im Land waren noch nicht registriert. Das bedeutet, dass 35-40.000 exam. Pflegekräfte unter Bedrohung mit Zwangsgeldern und juristischen Übergriffen zur Registrierung und Zwangsabgabe gezwungen werden müssen.
Des Weiteren soll die Kammer ehrenamtlich arbeiten, was mit Entschädigungen von 50€/Std., plus 2,50€ ½ Std. Fahrzeit plus 0,30€ Kilometerpauschale und Entschädigung pro Sitzung ausfällt, bei der mind. 50% anwesend sein müssen.
ausfällt.
Diese Petition wurde von der Facebook-Gruppe: Nein zur Pflegekammer 2018 Niedersachsen verfasst.
www.facebook.com/groups/297213664070555/

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 9097 (8279 in Niedersachsen)


24.12.2018, 23:11

Fehlendes Wort hinzugefügt.


Neue Begründung: Begründung: Zwangsmitgliedschaften und Zwangsbeiträge sind im Jahre 2018 kein adäquates Mittel, um die Interessen einer Berufsgruppe zu vertreten. Eine große Mehrheit der examinierten Pflegekräfte steht nicht hinter den Zielen der niedersächsischen Pflegekammer. Mangelnde Kooperation der hauptamtlichen Mitarbeiter der Geschäftsstelle und mangelnde Beratung fördern nicht die Zustimmung durch die Pflegenden. Beschränkung der Aufgaben der Pflegekammer auf Selbstverwaltung und Fort- und Weiterbildung dienen nicht dem Ziel, die allgemeine Situation der Pflegekräfte zu verbessern.
Eine tatsächliche Wahlbeteiligung um die 17%! Fast 83% der betroffenen Pflegekräfte haben auch dieser politisch angeordneten Zwangsorganisation keine Legitimation erteilt.
Da auch hier die Kammer verfälschender weise nur die registrierten Betroffenen zählt, kommt sie auf eine nicht mindere Wahlbeteiligung von 30,26%. Nur etwa 57,5% aller Betroffenen durften oder wollten wählen. Warum sind bis zu 40.000 betroffene Pflegekräfte nicht wahlberechtigt und aus der Statistik herausgerechnet?
Unter anderem führte „Infratest dimap“ für das Sozialministerium von November 2012 bis Januar 2013 eine nicht repräsentative Umfrage mit nur 1039 niedersächsischen Pflegefachkräften durch. Dabei sprachen sich 67 Prozent für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Einer Pflichtmitgliedschaft mit Beitragspflicht stimmten nur 42 Prozent der Befragten zu.
Verglichen mit unserem Portal, haben wir schon laut aktuellen Zahlen 24.12.2018 mehr als 12.000 Mitglieder, was unserer Meinung nach eine höhere Gewichtung gegenüber den Befragungen hätte.
Die Landesregierung Niedersachsen geht von rund 80.000 Pflegekräften im Land aus. Allerdings waren zum Zeitpunkt der Wahl nur gut 46.000 Pflegekräfte wahlberechtigt. Das bedeutet auch, fast die Hälfte der betroffenen Pflegekräfte im Land waren noch nicht registriert. Das bedeutet, dass 35-40.000 exam. Pflegekräfte unter Bedrohung mit Zwangsgeldern und juristischen Übergriffen zur Registrierung und Zwangsabgabe gezwungen werden müssen.
Des Weiteren soll die Kammer ehrenamtlich arbeiten, was mit Entschädigungen von 50€/Std., plus 2,50€ ½ Std. Fahrzeit plus 0,30€ Kilometerpauschale und Entschädigung pro Sitzung, Sitzung ausfällt, bei der mind. 50% anwesend sein müssen.
Diese Petition wurde von der Facebook-Gruppe: Nein zur Pflegekammer 2018 Niedersachsen verfasst.
www.facebook.com/groups/297213664070555/

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 9078 (8264 in Niedersachsen)


24.12.2018, 13:00

Einpflegung von Bedenken zu den Befragungen der Wahlen und deren Durchführung.


Neue Begründung: Begründung: Zwangsmitgliedschaften und Zwangsbeiträge sind im Jahre 2018 kein adäquates Mittel, um die Interessen einer Berufsgruppe zu vertreten. Eine große Mehrheit der examinierten Pflegekräfte steht nicht hinter den Zielen der niedersächsischen Pflegekammer. Mangelnde Kooperation der hauptamtlichen Mitarbeiter der Geschäftsstelle und mangelnde Beratung fördern nicht die Zustimmung durch die Pflegenden. Beschränkung der Aufgaben der Pflegekammer auf Selbstverwaltung und Fort- und Weiterbildung dienen nicht dem Ziel, die allgemeine Situation der Pflegekräfte zu verbessern.
Eine tatsächliche Wahlbeteiligung um die 17%! Fast 83% der betroffenen Pflegekräfte haben auch dieser politisch angeordneten Zwangsorganisation keine Legitimation erteilt.
Da auch hier die Kammer verfälschender weise nur die registrierten Betroffenen zählt, kommt sie auf eine nicht mindere Wahlbeteiligung von 30,26%. Nur etwa 57,5% aller Betroffenen durften oder wollten wählen. Warum sind bis zu 40.000 betroffene Pflegekräfte nicht wahlberechtigt und aus der Statistik herausgerechnet?
Unter anderem führte „Infratest dimap“ für das Sozialministerium von November 2012 bis Januar 2013 eine nicht repräsentative Umfrage mit nur 1039 niedersächsischen Pflegefachkräften durch. Dabei sprachen sich 67 Prozent für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Einer Pflichtmitgliedschaft mit Beitragspflicht stimmten nur 42 Prozent der Befragten zu.
Verglichen mit unserem Portal, haben wir schon laut aktuellen Zahlen 24.12.2018 mehr als 12.000 Mitglieder, was unserer Meinung nach eine höhere Gewichtung gegenüber den Befragungen hätte.
Die Landesregierung Niedersachsen geht von rund 80.000 Pflegekräften im Land aus. Allerdings waren zum Zeitpunkt der Wahl nur gut 46.000 Pflegekräfte wahlberechtigt. Das bedeutet auch, fast die Hälfte der betroffenen Pflegekräfte im Land hatte sich waren noch nicht registriert. Das bedeutet, dass 35-40.000 exam. Pflegekräfte unter Bedrohung mit Zwangsgeldern und juristischen Übergriffen zur Registrierung und Zwangsgeldabgabe Zwangsabgabe gezwungen werden müssen.
Des Weiteren soll die Kammer ehrenamtlich arbeiten, was mit Entschädigungen von 50€/Std., plus 2,50€ ½ Std. Fahrzeit plus 0,30€ Kilometerpauschale und Entschädigung pro Sitzung Sitzung, bei der man mind. 50% anwesend sein muss.
müssen.
Diese Petition wurde von der Facebook-Gruppe: Nein zur Pflegekammer 2018 Niedersachsen verfasst.
www.facebook.com/groups/297213664070555/

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8226 (7512 in Niedersachsen)


24.12.2018, 00:07

Es sind bedingt durch neue Erkenntnisse zu den Wahlen weitere Gründe für die Hinterfragung der Pflegekammer entstanden.


Neue Begründung: Begründung: Zwangsmitgliedschaften und Zwangsbeiträge sind im Jahre 2018 kein adäquates Mittel, um die Interessen einer Berufsgruppe zu vertreten. Eine große Mehrheit der examinierten Pflegekräfte steht nicht hinter den Zielen der niedersächsischen Pflegekammer. Mangelnde Kooperation der hauptamtlichen Mitarbeiter der Geschäftsstelle und mangelnde Beratung fördern nicht die Zustimmung durch die Pflegenden. Beschränkung der Aufgaben der Pflegekammer auf Selbstverwaltung und Fort- und Weiterbildung dienen nicht dem Ziel, die allgemeine Situation der Pflegekräfte zu verbessern.
Eine tatsächliche Wahlbeteiligung um die 17%! Fast 83% der betroffenen Pflegekräfte haben auch dieser politisch angeordneten Zwangsorganisation keine Legitimation erteilt.
Da auch hier die Kammer verfälschender weise nur die registrierten Betroffenen zählt, kommt sie auf eine nicht mindere Wahlbeteiligung von 30,26%. Nur etwa 57,5% aller Betroffenen durften oder wollten wählen. Warum sind bis zu 40.000 betroffene Pflegekräfte nicht wahlberechtigt und aus der Statistik herausgerechnet?
Die Landesregierung Niedersachsen geht von rund 80.000 Pflegekräften im Land aus. Allerdings waren zum Zeitpunkt der Wahl nur gut 46.000 Pflegekräfte wahlberechtigt. Das bedeutet auch, fast die Hälfte der betroffenen Pflegekräfte im Land hatte sich noch nicht registriert. Das bedeutet, dass 35-40.000 exam. Pflegekräfte unter Bedrohung mit Zwangsgeldern und juristischen Übergriffen zur Registrierung und Zwangsgeldabgabe gezwungen werden müssen.
Des Weiteren soll die Kammer ehrenamtlich arbeiten, was mit Entschädigungen von 50€/Std., plus 2,50€ ½ Std. Fahrzeit plus 0,30€ Kilometerpauschale und Entschädigung pro Sitzung bei der man mind. 50% anwesend sein muss.
Diese Petition wurde von der Facebook-Gruppe: Nein zur Pflegekammer 2018 Niedersachsen verfasst.
www.facebook.com/groups/297213664070555/

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6405 (5869 in Niedersachsen)


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