24.12.2018, 00:07
Es sind bedingt durch neue Erkenntnisse zu den Wahlen weitere Gründe für die Hinterfragung der Pflegekammer entstanden.
Neue Begründung: Begründung: Zwangsmitgliedschaften und Zwangsbeiträge sind im Jahre 2018 kein adäquates Mittel, um die Interessen einer Berufsgruppe zu vertreten. Eine große Mehrheit der examinierten Pflegekräfte steht nicht hinter den Zielen der niedersächsischen Pflegekammer. Mangelnde Kooperation der hauptamtlichen Mitarbeiter der Geschäftsstelle und mangelnde Beratung fördern nicht die Zustimmung durch die Pflegenden. Beschränkung der Aufgaben der Pflegekammer auf Selbstverwaltung und Fort- und Weiterbildung dienen nicht dem Ziel, die allgemeine Situation der Pflegekräfte zu verbessern.
Eine tatsächliche Wahlbeteiligung um die 17%! Fast 83% der betroffenen Pflegekräfte haben auch dieser politisch angeordneten Zwangsorganisation keine Legitimation erteilt.
Da auch hier die Kammer verfälschender weise nur die registrierten Betroffenen zählt, kommt sie auf eine nicht mindere Wahlbeteiligung von 30,26%. Nur etwa 57,5% aller Betroffenen durften oder wollten wählen. Warum sind bis zu 40.000 betroffene Pflegekräfte nicht wahlberechtigt und aus der Statistik herausgerechnet?
Die Landesregierung Niedersachsen geht von rund 80.000 Pflegekräften im Land aus. Allerdings waren zum Zeitpunkt der Wahl nur gut 46.000 Pflegekräfte wahlberechtigt. Das bedeutet auch, fast die Hälfte der betroffenen Pflegekräfte im Land hatte sich noch nicht registriert. Das bedeutet, dass 35-40.000 exam. Pflegekräfte unter Bedrohung mit Zwangsgeldern und juristischen Übergriffen zur Registrierung und Zwangsgeldabgabe gezwungen werden müssen.
Des Weiteren soll die Kammer ehrenamtlich arbeiten, was mit Entschädigungen von 50€/Std., plus 2,50€ ½ Std. Fahrzeit plus 0,30€ Kilometerpauschale und Entschädigung pro Sitzung bei der man mind. 50% anwesend sein muss.
Diese Petition wurde von der Facebook-Gruppe: Nein zur Pflegekammer 2018 Niedersachsen verfasst.
www.facebook.com/groups/297213664070555/
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6405 (5869 in Niedersachsen)