24.04.2018, 22:46
Österreich nimmt seine Rechte auf Landesregelungen wahr und zieht nach Schweden der DSVGO damit die Zähne.
Damit ist die Gleichbehandlung innerhalb der EU ebenfalls ausgehebelt und bedeutet für Unternehmer und Bildgeber in Österreich einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Die Bundesregierung und die Landespressegesetze der Länder müssen nun dahingehend angepasst werden.
Neue Begründung: Die Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind nicht in der Praxis umsetzbar, da es keinerlei (Ausnahme) Regelungen gibt, die etwa Pressefreiheit von nicht in institutionalisierten Medien tätigen Fotografen oder die Kunstfreiheit der Kunstfotografen oder die persönlichen Rechte selbst von Erstellern privater Handy-Aufnahme berücksichtigen und fotografische Aufnahmen als bildnerisches Einfrieren eines Momentes sehen.**
**Die Begründung diese Änderungen nicht rechtssicher zu machen, da es ja nicht umsetzbar ist schützt eben nicht vor den juristischen Folgen. Veranstaltungsfotografie etwa wird in der Zukunft nicht mehr möglich sein, da die DSVGO das bisherige Hausrecht der Veranstalter aushebelt. Diese waren bisher etwa über AGB oder Eintrittskarten und Aushänge auf der sicheren Seite.**
Die bisher geltenden Regelungen zu Bild-, Film- und Fotoaufnahmen haben ihre Berechtigung und weiterhin ihren Sinn. Es war auch hier die Bewertung des Motivs und die Wichtigkeit der Nachricht ausschlaggebend, ob ein Anspruch auf Löschung oder wie im DSVGO auf Schadenersatz besteht. Auch ein Bild eines Publikums etwa bleibt eine Aufnahme des Zeitgeschehens und das Individuum tritt doch bereits nach kurzer Zeit auch in Bekleidung und Stimmung weit hinter den Identitäten in der Gruppe zurück.
Das DSVGO verlangt aber auch Freigaben vorab von selbst nicht erkennbaren Personen. Also selbst die Behauptung, auf dem Bild gewesen zu sein, reicht, um hier die legale Fotografie selbst belebter Landschaft insgesamt unmöglich zu machen.
Anstatt die Verursacher und wirklichen Datenhändler mit diesem Gesetz zu erfassen, wird ein Bereich vernichtet, der für alle Generationen und auch für die Geschichte und die Dokumentation und das Verständnis alltäglichen Lebens wichtig ist, und in den Bereich der Illegalität gedrängt. Selbst der private Nutzer eines Mobiltelefones, der die Fotofunktion nutzt, ist ein Erfasser von Daten und den Motiven gegenüber zur Schadenersatz verpflichtet, oder bewegt sich am Rande des Bußgeldes durch sinnferne Änderungen des bestehenden Rechtes.
Insgesamt bedarf dieses Gesetz massiver Nachbesserungen in allen Bereichen und der Überprüfung auf Sinnfälligkeit oder gar der Aufhebung oder mindestens der Nichtanwendung und klaren Ausnahmen wie es in Schweden geschieht.
Schweden hat bereits erkannt, dass die Regelungen des DSVGO Freiheiten durch Androhung von Strafgeldern unsinnig einschränken, und Meinungsfreiheit verhindern. Auch ein Stimmungsbild einer Privatperson kann das Zeitgeschehen dockumentieren und der Meinungsbildung förderlich sein.
Bildaufnahmen wären nicht mehr legal möglich, da in der modernen Zeit schlicht viel in Socialmedia hochgeladen würde. Dieser Informationsgewinn des Internets etwa ginge komplett verloren, da selbst
die Urlaubsaufnahme ohne "Ausnahme per Gesetz" schlicht illegal wäre.
Schweden beruft sich auf das Verbot der Zensur in der Verfassung und wird Fotografien nicht unter das
DSVGO fallen lassen sondern hebt die eigene Verfassung über das von medienfernen Bürokraten zusammengeschraubte Datenschutzgesetz.
Auch sollte geprüft werden, wem ganz praktisch dieses Gesetz letztlich zu Gute kommt. Es rollt bereits eine Abmahnwelle von Anwälten, denen der anderweitige Brotwerwerb fehlt, auf Blogger, Seiten- und Shopbetreiber, Fotografen, Vereine, Schulen, Bildagenturen und Verlage zu, die unabsehbar und niemandem von Nutzen ist..**
**Datenschutz ist überaus wichtig, Rechte von Individuen gegenüber multinational operierenden Datenhändlern auch. Aber das darf nicht dazu führen, dass einem ganzen künstlerischen und journalistischen Bereich par ordre de mufti das Lebenslicht ausgeblasen wird.**
Österreich hat am 20.04.2018 der DSVGO die Zähne gezogen und zeitgleich den Abmahnvereinen die Geschäftsgrundlage entzogen, da es keine Schadenersatzforderungen mehr zuässt.
Infos: www.heise.de/newsticker/meldung/Keine-Strafen-Oesterreich-zieht-neuem-Datenschutz-die-Zaehne-4031217.html
Weitere Petition zu dem Thema die auch Fotografen und Seitenbetreiber betrifft:
www.openpetition.de/petition/online/mit-dsgvo-erleichterungen-fuer-kmu-nur-leistbares-fordern-sanktionsverzicht-kmuaufschrei