Datenschutz

Pressefreiheit! Gegen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Fotografen, Kunst, Presse

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Europaparlament, Bundestag, Landtage

40.383 Unterschriften

Dialog abgeschlossen

40.383 Unterschriften

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

05.04.2018, 14:55

Fehler


Neue Begründung: Die Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind nicht in der Praxis umsetzbar, da es keinerlei Regelungen gibt, die etwa Pressefreiheit oder Kunst oder die private Handy-Aufnahme als Einfrieren eines Momentes sehen. Es geht dem Gesetzgeber um die Durchsetzung eines Dogmas und nicht um den Schutz der persönlichen Daten.
Die bisher geltenden Regelungen zu Bild-, Film- und Fotoaufnahmen haben ihre Berechtigung und weiterhin ihren Sinn. Es war auch hier die Bewertung des Motivs und die Wichtigkeit der Nachricht ausschlaggebend, ob ein Anspruch auf Löschung oder wie im DSVGO auf Schadenersatz besteht. Auch ein Bild eines Publikums etwa bleibt eine Aufnahme des Zeitgeschehens und tritt doch bereits nach kurzer Zeit schon Bekleidung und Stimmung weit hinter den Identitäten in der Gruppe zurück.
Das DSVGO verlangt aber auch Freigaben vorab von selbst nicht erkennbaren Personen. Also selbst die Behauptung, auf dem Bild gewesen zu sein, reicht, um hier die legale Fotografie insgesamt unmöglich zu machen.
Es wird die Arbeit und das Recht Bilddaten zu erfassen von
* Fotografen
* Presse
* Bildagenturen
* Journalisten
* Künstlern
* Unternehmen
* Vereinen
* Schulen
* Privatpersonen
massiv eingeschränkt.
Anstatt die Verursacher und wirklichen Datenhändler mit diesem Gesetz zu erfassen wird, ein Bereich vernichtet, der für alle Generationen und auch die Geschichte und das Verständnis in den illegalen Bereich gedrängt. Selbst der Nutzer eines Mobiltelefones, der die Fotofunktion nutzt, ist ein Erfasser von Daten und den Motiven gegenüber zur Schadenersatz verpflichtet.
**Insgesamt bedarf dieses Gesetz der Aufhebung und massiver Nachbesserungen in allen Bereichen und der Überprüfung auf Sinnfälligkeit. Auch sollte geprüft werden, wem ganz praktisch diese Gesetz letztlich zugute kommt, denn dem Kunden und dem Datenschutz der Idividuen Bürger sicherlich nicht. Es rollt bereits eine Abmahnwelle von Anwälten, denen der Brotwerwerb fehlt auf Blogger, Seiten- und Shopbetreiber, Fotografen, Vereine, Schulen und Verlage zu, die unabsehbar und Niemandem von Nutzen ist.**
Das Internet und Datenschutz ist weltweit zu sehen und sollte nicht als kleine europäische Angelegenheit diesen Profiteuren überlassen werden. Dazu bedarf es eben auch weltweiter Vereinbahrungen und nicht den Einschränkungen und Kosten die es derzeit der Gesellschaft dem Einzelnen und der Freiheit aufbürdet. Hier werden anstelle Sicherheiten zu schaffen Freiheiten und Presserecht sowie die Freiheit der Kunst und Gestaltung massiv eingeschränkt und dies widerspricht dem geltenden Recht.



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