Arbeitsmarktpolitik - Erstellung einer zentralen Internetdatenbank für Ausbildungsbetriebe

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

140 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

140 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

08.06.2017, 13:01

Jan Girke

Arbeitsmarktpolitik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.05.2011 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent fordert, der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass eine "zentrale
Internetdatenbank"
für
Ausbildungsbetriebe
erstellt
wird,
die
jeden
Ausbildungsbetrieb
nach
geordnet
auflistet,
jede Ausbildungsstätte
und
Ausbildungsberuf, Ort und freien Stellen. Sie soll eine Kategorie für behinderte
Menschen und Menschen über 25 Jahre enthalten.

Zur Begründung führt der Petent im Wesentlichen an, dass eine zentrale Datenbank
die Ausbildungssuche erleichtern würde.

Die Eingabe wurde
des
Internetseite
der
auf
öffentliche Petition
als
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 140 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 17 Diskussionsbeiträge ein.

des
eine Stellungnahme
der Eingabe
zu
hat
Der Petitionsausschuss
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeholt. Darin erläutert das
BMAS im Wesentlichen die aktuelle Sach- und die geltende Rechtslage.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die vom Petenten eingereichten
Unterlagen Bezug genommen.

In seiner parlamentarischen Prüfung kommt der Petitionsausschuss zu folgendem
Ergebnis:

Die W irtschaft
für die Ausbildung ihres Fachkräftenachwuchses selbst
ist
verantwortlich. W ie Arbeitgeber ihre Bewerberinnen und Bewerber rekrutieren - ob
auf einer firmeneigenen Internetseite, per Stellenanzeige in der Zeitung oder über
die Meldung von Ausbildungsstellen bei der Bundesagentur für Arbeit - entscheiden
sie ihrem Bedarf entsprechend eigenverantwortlich. In diese Entscheidungsfreiheit
kann und darf der Gesetzgeber nicht eingreifen.

Die Inanspruchnahme der Ausbildungsvermittlung von Agenturen für Arbeit und
Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch Ausbildungssuchende und
Arbeitgeber ist freiwillig. Teilweise stellen Arbeitgeber ihre freien Ausbildungsstellen
selbst in die JobBörse der Bundesagentur für Arbeit ein. Teilweise werden die
Angebote anonymisiert eingestellt, weil der Arbeitgeber eine Vorauswahl der
Bewerber durch die Agentur für Arbeit oder die Grundsicherungsstelle wünscht.
Soweit die Ausbildungsstellen mit Namensnennung des Arbeitgebers eingestellt
sind, können Ausbildungssuchende die Internetrecherche nutzen und unmittelbar
Kontakt mit dem Arbeitgeber aufnehmen.

Derzeit lassen sich Ausbildungsstellen in den Datenbanken der Bundesagentur für
Arbeit und auf
Internetportalen von Kammern und einzelnen Firmen finden. Die
Ausbildungsstellenangebote der Bundesagentur für Arbeit sind mit der Datenbank
BERUFENET verknüpft. Die Suchkriterien ermöglichen eine Recherche mit bis zu
zehn Ausbildungsberufen nach Orten, Postleitzahlen, Regionen und Umkreis.

Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht
für eine Gesetzesänderung im Sinne des Petenten auszusprechen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte.


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