04.12.2014, 07:02
redaktionelle Änderungen
Neuer Petitionstext: Wir möchten, dass die Sperrbezirksverordnung nochmals geändert wird.
Wir setzten uns dafür ein, dass sowohl das Deutschmühlental als auch die Metzer Strasse zum Sperrgebiet werden, da die Prostitution in unhaltbarer Art und Weise in die Anwohnerbereiche ausfranzt ausfranst bzw. in den Wohngebieten sogar stattfindet. Neue Begründung: Die Bürgerinitiative contra Strassenstrich Straßenstrich möchte gegen die ausufernde Strassenprostitution Straßenprostitution in Saarbrücken vorgehen.
Anfang 2013 etablierte sich aus dem Nichts heraus in den Bereichen Deutschmühlental und ,
Metzer Straße Strassenprostitution. und weiteren Stadtteilen Straßenprostitution.
Die Folgen, die sich aus der Strassenprostitution Straßenprostitution innerhalb kürzester Zeit ergaben, waren für die Anwohner in diesen betroffenen Bereichen unerträglich- Verrichtung in den angrenzenden Wohngebieten, Lärmbelästigungen bis tief in die Nacht, Vermüllung im Umfeld wie auch im angrenzenden Landschaftsschutzgebiet, auf dem Hauptfriedhof usw.
Die Stadt versuchte den Begleiterscheinungen durch regelmäßige Strassenreinigungen Straßenreinigungen Herr zu werden. An der eigentlichen Ursache wurde zunächst nichts geändert.
Im April dieses Jahres hat der Innenminister des Landes in Abstimmung mit der Stadt Saarbrücken eine geänderte Sperrbezirksverordnung in Kraft treten lassen.
Diese sieht nun vor, dass die in 2013 erschlichene Strassenprostitution Straßenprostitution nun ihre legale Berechtigung in der geänderten Verordnung gefunden hat.
Obwohl in 2013 massive Beschwerden von den betroffenen Anwohnern an die Stadt und an die Landesregierung auch an die Ministerpräsidentin herangetragen worden sind, wurde der Strassenstrich Straßenstrich im Deutschmühlental und in der Metzer Straße legalisiert. Lediglich durch die Begrenzung der „Arbeitszeiten“ dachte man den Anwohnern und deren Belange Rechnung zu tragen.
Aus der Sicht der Bürgerinitiative werden aktuell die Belange und Beschwerden der Anwohner in keinster Weise berücksichtigt.
Selbst unter der geänderten Verordnung ist der allabendliche bis frühmorgendliche Anbahnungslärm unerträglich. Entgegen der Verordnung wird regelmäßig die Verrichtung im Sperrgebiet des Folsterweges vollzogen, in Bushaltestellen, die explizit als Sperrbereich lt. Verordnung ausgewiesen sind, wird dennoch angebahnt.
Die aktuelle Verordnung ist aus unserer Sicht rechtswidrig, weil nicht verhältnismäßig, da sie die Interessen der Anwohner sowie der Gewerbetreibenden nicht ausreichend berücksichtigt. Kontrollen zur Einhaltung der Regelungen finden nicht in ausreichendem Maße statt. Vielmehr haben Land und Stadt beschlossen bestimmte Verstöße nicht zu ahnden, z.B. Anbahnung in Bushaltestellen, Verrichtung im Sperrbereich/Wohngebiet. Dies passiert alles ohne die Belange und Rechte der Bürger der Stadt Saarbrücken zu berücksichtigen.
Deshalb möchten wir erreichen, dass die Sperrbezirksverordnung nochmals geändert wird.
Wir setzten uns dafür ein, dass sowohl das Deutschmühlental als auch die Metzer Strasse zum Sperrgebiet werden, da die Prostitution in unhaltbarer Art und Weise in die Anwohnerbereiche ausfranzt ausfranst bzw. in den Wohngebieten sogar stattfindet. Strassenprostitution Straßenprostitution gehört nicht ins Umfeld von Wohn- und Mischgebieten, sondern in anwohnerfreie Stadtbezirke.