Region: Winterberg
Verkehr

Abschaffung der neuen Rechts vor Links Regelung an Gefahrenpunkten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Werner Eickler

1.570 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.570 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

28.08.2013, 21:43

Hervorheben der Bitte nach Straße mit Hausnummer!! Möchte nicht ständig Unterschriften aufgrund fehlender Adresse löschen, da diese einfach ungültig sind!!!
Neue Begründung: Da es mit der neuen Regelung zu einer Gefährdung des öffentlichen Lebens kommen kann, fordere ich die Stadt Winterberg hiermit auf, die Vorfahrtsänderung Rechts vor Links wieder aufzuheben und die alte, gewohnte und vorallem erfolgreiche Vorfahrtsstraße wieder einzurichten. Dabei soll die höchstzulässige Geschwindigkeit 30km/h innerorts nach derzeitigem Verlauf bestehen bleiben.


Bitte vollständige Adresse mit Straße angeben, da sonst die Stimme ungültig ist und von mir gelöscht werden muss!!! BITTE DIE VOLLSTÄNDIGE ADRESSSE ANGEBEN, DAZU GEHÖREN STRAßE MIT NUMMER!! SONST IST DIE STIMME UNGÜLTIG!!!!


28.08.2013, 03:22

Liebe Unterstützer meiner Petitition "Winterberg gegen R.v.L. .
Aus aktuellem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass nur vollständige Adressen sowie wahrheitsgemäße Namen gültig sind. Leider musste ich bereits 5 Leute deswegen löschen!!

Zudem bestätigt bitte die E-Mail, die von der Petitionsseite an euch verschickt wird/wurde.
Damit unterschreibt ihr virtuell die Richtigkeit eurer Angaben.
Nach derzeitigem Stand sind von den 312 Unterschriften grade mal 180 gültig!!
Mehrfach-Unterschriften sind über eine einzige E-Mail auch möglich, also unterschreibt am besten im Namen eurer Familienmitglieder, etc. , natürlich nur mit deren Erlaubnis ;-)

Ich wünsche euch noch eine gute Nacht!! Euer Markus


28.08.2013, 01:51

Allgemeine Gründe
Neuer Petitionstext: Das Problem stellt die neue Regelung Rechts vor Links in der Stadt Winterberg dar, durch die es bereits schon zu mehreren fast Unfällen und einigen Blechschäden gekommen ist. Darin darf nicht der Sinn nach Verkehrsberuhigung liegen und schon gar nicht darf es zu einer eigenen und fremden Gefährdung kommen. Zudem müssen die Autos notgedrungen auf den Zebrastreifen anhalten, sodass die Fußgänger diesen nicht mehr nutzen können. Besonders ältere Personen sind damit überfordert und trauen sich deshalb nicht mehr nicht die Straße zu queren. Außerdem wurde der Innerstädtische Ring als Vorfahrtstraße Vorfahrtsstraße geplant und gebaut da es mehrere Straßen gibt, die entweder gar nicht oder nur sehr schwer einsehbar sind. Dies fällt besonders gut an der Bushaltestelle "Untere Pforte" auf, da hier das Toilettenhäuschen die komplette Sicht auf die Brücke versperrt. Neue Begründung: Da es somit mit der neuen Regelung zu einer Gefährdung des öffentlcihen öffentlichen Lebens kommen kann, fordere ich die Stadt Winterberg hiermit auf, die Vorfahrtsänderung Rechts vor Links wieder aufzuheben und die alte, gewohnte und vorallem erfolgreiche Vorfahrtsstraße wieder einzurichten. Dabei soll die höchstzulässige Geschwindigkeit 30km/h innerorts nach derzeitigem Verlauf bestehen bleiben.


Bitte vollständige Adresse mit Straße angeben, da sonst die Stimme ungültig ist und von mir gelöscht werden muss!!!


28.08.2013, 01:46

Der Text wurde noch einmal etwas abgeändert
Neuer Titel: Abschaffung der neuen Rechts vor Links regelung Regelung Neuer Petitionstext: Das Problem stellt die neue Regelung Rechts vor Links in der Stadt dar, durch die es bereits schon zu mehreren fast Unfällen und einigen Blechschäden gekommen ist. Darin darf nicht der Sinn nach Verkehrsberuhigung liegen und schon gar nicht zur darf es zu einer eigenen Gefährdung. und fremden Gefährdung kommen. Zudem müssen die Autos notgedrungen auf den Zebrastreifen anhalten, sodass die Fußgänger diesen nicht mehr nutzen können. Besonders ältere Personen sind damit überfordert und trauen sich deshalb mehr nicht die Straße zu queren. Außerdem wurde der Innerstädtische Ring als Vorfahrtstraße geplant und gebaut da es mehrere Straßen gibt, die entweder gar nicht oder nur sehr schwer einsehbar sind. Dies fällt besonders gut an der Bushaltestelle "Untere Pforte" auf, da hier das Toilettenhäuschen die komplette Sicht auf die Brücke versperrt. Neue Begründung: Der Verkehr soll ruhig bei 30km/h fließen, ohne das man einen Unfall riskiert und andere damit gefährdet. Darum Da es somit zu einer Gefährdung des öffentlcihen Lebens kommen kann, fordere ich die neue Regelung Stadt Winterberg hiermit auf, die Vorfahrtsänderung Rechts vor Links durch wieder aufzuheben und die alte, gewohnte und vorallem erfolgreiche Regelung zu ersetzen. Vorfahrtsstraße wieder einzurichten. Dabei soll die höchstzulässige Geschwindigkeit 30km/h innerorts nach derzeitigem Verlauf bestehen bleiben.


Bitte vollständige Adresse mit Straße angeben, da sonst die stimme Stimme ungültig ist un und von mir gelöscht werden muss!!!


28.08.2013, 01:22

BITTE ACHTET AUF EURE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE!!! SONST ZÄHLT DIE STIMME NICHT UND MUSS GELÖSCHT WERDEN!!! (5 LEUTE HAT ES SCHON ERWISCHT)


28.08.2013, 00:57

Bitte die vollständige Adresse angeben!!! Sonst ist die Unterschrift ungültig!!!
Neue Begründung: Der Verkehr soll ruhig bei 30km/h fließen, ohne das man einen Unfall riskiert und andere damit gefährdet. Darum fordere ich die neue Regelung Rechts vor Links durch die alte, gewohnte und erfolgreiche Regelung zu ersetzen.

Bitte vollständige Adresse mit Straße angeben, da sonst die stimme ungültig ist un von mir gelöscht werden muss!!!


26.08.2013, 22:26

Noch einmal zur Verdeutlichung, das eben NICHT Rechts vor Links Pflicht ist, sondern nur dann, wenn KEINE! Vorfahrtsschilder da sind. Man könnte also durchaus 30 mit Vorfahrt machen ;)

In Deutschland werden Tempo-30-Zonen auf Basis des § 45 Abs. 1c der StVO eingerichtet. Der Beginn der Tempo-30-Zone wird mit Zeichen 274.1, das Ende mit Zeichen 274.2 gekennzeichnet. Die Vorfahrt ist innerhalb einer Tempo-30-Zone meist durch die Regel „Rechts vor links“ (§ 8 StVO) festgelegt, für ältere lichtzeichengeregelte Einmündungen besteht jedoch Bestandsschutz. In Tempo-30-Zonen dürfen darüber hinaus keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden. Seit dem 1. Februar 2001 müssen in Deutschland Tempo-30-Zonen nicht mehr durch Hindernisse auf der Fahrbahn angekündigt werden. Mit der neu eingeführten Vorschrift des § 39 Abs. 1a StVO wurde festgelegt, dass der Autofahrer innerhalb geschlossener Ortschaften abseits der Vorfahrtstraßen mit der Anordnung von Tempo-30-Zonen jederzeit zu rechnen hat.

Die VwV-StVO führt aus (Rd.-Nr. 37 zu § 45): „Die Anordnung von Tempo 30-Zonen soll auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen werden, in deren Rahmen zugleich das innerörtliche Vorfahrtstraßennetz (Zeichen 306) festgelegt werden soll. Dabei ist ein leistungsfähiges, auch den Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes Vorfahrtstraßennetz (Zeichen 306) sicherzustellen. Der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (wie Rettungswesen, Katastrophenschutz, Feuerwehr) sowie der Verkehrssicherheit ist vorrangig Rechnung zu tragen.“ Die Definition eines Vorfahrtsstraßennetzes ist also Voraussetzung zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen.


26.08.2013, 22:17

Die ersten 100 Unterschriften sind eingegangen!! Vielen Dank dafür!!! Wir schaffen das!!! Treu dem Motto: WIR SIND DAS VOLK!!!


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