Medien

Abschaffung der Beitragsfinanzierung des Öffentlichen Rundfunks

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschüsse der Landesparlemente

38.350 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

38.350 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

02.04.2021, 01:57

Warum wird das Thema nicht für ABSTIMMUNG21 zugelassen?

Der Rundfunkbeitrag ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ( de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ) geregelt. Das ist ein Staatsvertrag zwischen allen 16 Bundesländern. Die richtigen Empfänger der Petition wären somit die Landesparlamente der Bundesländer.
Eine der Regeln von ABSTIMMUNG21 ist, dass der Vorschlag an die deutsche Bundesregierung oder den Bundestag und seine Mitglieder und Gremien adressiert sein muss. Gegen diese Regel verstößt der Vorschlag. Deshalb wurde er mit Kenntnis der Sachlage heute für unzulässig erklärt.
Wir wollen mit ABSTIMMUNG21 uns für die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen einsetzen.
Wenn wir für dieses Instrument das Vertrauen einer großen Mehrheit gewinnen möchten, dann müssen wir sehr strenge Regeln dafür ansetzen, was zulässige Forderungen sein können. Wenn wir uns jetzt nicht an unsere selbst gesetzten Regeln halten, gefährden wir die Einführung bundesweiter Volksentscheide auf lange Sicht. Das kann nicht in unser aller Interesse liegen.

Warum reicht eine "gefühlte Zuständigkeit" des Bundestages nicht aus, wenn es um die Zulässigkeit zum Abstimmungsverfahren von ABSTIMMUNG21 geht?

Auch wenn der Rundfunkbeitrag sich wie eine "Mediensteuer" anfühlt, ist es rechtlich gesehen keine Steuer. Deutschland ist ein föderaler Staat. Wenn es auf Bundesebene keine Regelung gibt, sind nach § 30 des Grundgesetzes die Bundesländer zuständig.

Warum ändern wir nicht einfach die Forderung, so dass der Bundestag darüber abstimmen könnte?

Es gäbe die Möglichkeit der Forderung nach einem staatlichen, steuerfinanzierten Rundfunk. Dann wäre der Bundestag der richtige Adressat. Eine nachträgliche Änderung der Petitionsforderung in diesem Umfang würde jedoch ebenfalls den Nutzungsbedingungen von openPetition widersprechen, aus gutem Grund. Wir können nicht davon ausgehen, dass alle Unterstützer diese Forderung so unterstützt hätten.

Warum haben wir die Petition nicht früher geprüft?

Unser kleines Redaktionsteam hat nach bestem Wissen und Gewissen in sehr kurzer Zeit mehrere hunderte Vorschläge überprüft, ob sie unseren Regeln für ABSTIMMUNG21 entsprechen. Wir gingen davon aus, dass ein Thema, das alle Menschen betrifft, auch auf Bundesebene entschieden werden kann. Damit lagen wir leider falsch. Dieser Fehler ist uns erst nach Hinweisen von Dritten und auch erst nach Ende der Abstimmung aufgefallen. Wir bedauern, dass wir damit falsche Erwartungen und falsche Hoffnungen geweckt haben. Dafür möchten wir uns entschuldigen.

Wie geht es weiter mit dieser Petition?

Sobald der korrekte Empfänger der Petition, der in der Sache entscheiden darf, vom Initiator eingetragen wurde, kann sie als normale öffentliche Petition weiterlaufen und weiter unterzeichnet werden.

Wo kann man sich noch für die Abschaffung des Rundfunkbeitrags engagieren?
Das Bündnis rundfunk-frei engagiert sich gegen den Rundfunkbeitrag. Mehr zum Engagement bei rundfunk-frei finden Sie hier: rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_rundfunk-volksentscheid.html
Es muss in nur einem Bundesland in einem landesweiten Volksentscheid eine Mehrheit für eine Reform des Rundfunkbeitrages gestimmt werden, dann muss der Vertrag für alle Bundesländer aufgehoben werden.
Die Volksgesetzgebung auf Landesebene ermöglicht eben solche Abstimmungen, die wir auf Bundesebene erst noch verwirklichen wollen.


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