01.04.2021, 13:52
Da Open Petition am 30.03.2021 angemerkt hat, der Bundestag sei Ihrer Meinung nach in dieser Sache nicht entscheidungsbefugt (scheinbare Begründung: da es hier um einen Vertrag zwischen den 16 Ländern geht), möchte ich hiermit dazu anmerken, daß dies nur dem Anschein nach der Fall ist.
Zur Erläuterung: siehe beigefügten Zusatz in der Begründung.
Neue Begründung:
Die Zwangsfinanzierung des sogenannten öffentlich rechtlichen Rundfunks ist keinesfalls mehr zeitgemäß (auch durch offizielles Gutachten im Finanzministerium bekannt, siehe z.B aus 2014: Schäuble-Berater wollen Rundfunkbeitrag abschaffen - WELT) und dient nachweislich mittlerweile vor allem der (sozial ungerechten) Finanzierung fürstlich anmutender Pensionen höherer Angestellter (siehe v.a. den offiziellen Jahresbericht Jahresbericht 2019 (rundfunkbeitrag.de) und renommierten Journalismus dazu wie z.B. Rundfunkbeitrag: Gibt es Luxuspensionen bei ARD und ZDF? | Augsburger Allgemeine (augsburger-allgemeine.de))
Zusatz (auf Anmerkung OP Ende März):
Ein Volksentscheid wie dieser kann somit einen Antrag "auf Bundesebene" stellen. Der angebliche Rundfunk-"Beitrag" ist in Wahrheit eine "Mediensteuer", denn es gibt keine "opt-out" Option für Nichtzuschauer. Nur der Bund kann Steuergesetze gestalten oder die Bundesländer dafür autorisieren. - Folglich kann der Bundestag ein Aufhebungsgesetz machen (Art. 31 GG), das den Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag mit Stichtag aufhebt, aber den Ländern freistellt, bis zum Stichtag ein "echtes" "Beitrags"-Gesetz zu schaffen, das Nichtzuschauer ausklammert. Sofort aber wären alle befreit, die sich als Nichtzuschauer erklären (weil "Beitrag" widerlegt). Ein Inkasso ist aus genannten Gründen unzulässig. Einstufung als Steuer gilt bei: EU-Kommission, Statistisches Bundesamt und durch den für diese Definitionsfrage allein maßgeblichen Wissenschaftlchen Beirat beim Bundesfinanzministerium - 32 Professoren. Siehe hierzu: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/2014-12-15-gutachten-medien.html
Kurzum: Der Bundestag ist diesbezüglich entscheidungsbefugt, da genanntes Landesrecht "ultra vires" (kompetenzwidrig) ist und es wäre im Grunde nur als Bundes-Steuergesetz zulässig. Der Bundestag ist berechtigt und verantwortlich dafür, für diese "Mediensteuer" (zwar "Beitrag" genannt, ist er aber eine Steuer) eine Neuordnung anzuordnen.
Signatures at the time of the change: 29.117 (28.911 in Germany)