31.03.2021, 21:32
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Petitionen, bei denen der Empfänger der Petition nicht ermächtigt ist in der Sache des Petitionsanliegens zu entscheiden, werden nicht öffentlich gelistet und die Unterstützer werden darauf hingewiesen.
Der Bundestag ist in dieser Angelegenheit nicht entscheidungsbefugt. Die Beitragsfinzanzierung wird im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) geregelt. Das ist ein Vertrag zwischen allen 16 deutschen Bundesländern. Zuständiger Empfänger der Petition sind entsprechend die einzelnen Landesregierungen der Bundesländer.