Abfallwirtschaft - Verbot des Steigenlassens von mit Gas gefüllten Luftballons

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

76 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

76 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

23.09.2017, 04:26

Pet 2-18-18-273-040626

Abfallwirtschaft


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, das Steigenlassen von mit Gas befüllten Luftballons
zu verbieten.
Zur Begründung ihrer Eingabe führt die Petentin insbesondere an, mit Gas befüllte
Luftballons seien aus Plastik und hätten oftmals eine Plastikbefestigung und
Plastikschnüre. Diese verschmutzten nach einem kurzen Flug die Umwelt und
gefährdeten die Gesundheit von Mensch und Tier.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen der Petentin wird auf die
Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 76 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen
20 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss teilt die Bedenken der Petentin im Hinblick auf eine mögliche
Umweltverschmutzung durch die in Rede stehenden Luftballons durchaus.
Gleichwohl sieht der Ausschuss keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im
Sinne der Eingabe.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass es dem Gesetzgeber nicht möglich ist,
auf jedwede potentielle Umweltbelastung mit Verboten zu reagieren. Dies ist auch
insbesondere vor dem Hintergrund zu betrachten, dass nationale Verbote alleine das

Problem nicht lösen können. Es erscheint sinnvoller, dass hier von Seiten der EU,
ähnlich wie bei den Beschränkungen zum Inverkehrbringen von Plastiktüten,
Maßnahmen ergriffen werden. Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses darf
dabei jedoch das auch hier zu beachtende Verhältnismäßigkeitsgebot nicht aus den
Augen verloren werden und auch mit Blick auf die Sozialadäquanz der Handlung
wären zunächst mildere Mittel einzusetzen. Insofern erscheinen
Aufklärungskampagnen oder freiwillige Selbstverpflichtungen, z.B. von
Eventveranstaltern, auf derartige Aktionen zu verzichten oder von Ballonherstellern,
biologisch abbaubare Werkstoffe für die Herstellung der Ballons einzusetzen,
zunächst zielführender. In Einzelfällen bietet zudem bereits das Ordnungsrecht der
Länder die Möglichkeit, Verbote auszusprechen.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes
parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in Aussicht zu stellen. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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