der Ausschussdienst des Petitionsausschusses hat festgestellt, dass der Deutsche Bundestag nicht für das Anliegen der Petition zuständig ist: Da es um Änderungen an den in Deutschland föderal - das heißt: in den einzelnen Bundesländern - organisierten Feiertagen geht, sind in erster Linie diese befugt, solche Änderungeen durchzuführen. Wie dem Schreiben im Anhang zu entnehmen ist, empfiehlt der Petitionsausschuss, das Anliegen an die Petitionsausschüsse der Länder heranzutragen.
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.