24.06.2021, 12:48
Die seitens openPetition erbetene Umformulierung in der Begründung sowie eine redaktionelle Korrektur (Rechtschreibung) wurden vorgenommen.
Neue Begründung:
Was ist mit dem Gerbhaus passiert?
Durch das eingestürzte Dach des Hauses dringt seit langem Regen in das Gebäude. EsDer Verfall des Dachs ist fürseit allemehr (!)als ersichtlich:einem DiesesJahr Denkmalvon wirdaußen bewusstdeutlich demzu Verfallerkennen. preisgegeben.Heute sind weite Teile des Dachs eingebrochen. Der Denkmalbehörde ist der Fall laut eigener und mehrfach bestätigter Aussage seit langem bekannt.
Was wurde versäumt?
Die Untere Denkmalbehörde des Landkreises hätte bereits vor mehr als einem Jahr eine NotsicherungSicherung veranlassen müssen:können: Das Dach hätte geschlossen werden müssen.müssen, Dasum Schäden von dem Denkmal abzuwenden. Bei einer Nichtmitwirkung durch die Eigentümer hätte die Behörde eine sogenannte „Ersatzvornahme“ anordnen können. Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus § 14 des rheinland-pfälzischen Denkmalschutzgesetzes. Diese Maßnahme ist jedoch unterblieben. Auf Nachfragen bei der Behörde wurde lediglich auf „Schwierigkeiten“ hingewiesen. Konkrete Details wurden nicht genannt.
Was ist besonders am Gerbhaus?
Dieses mehr als 200 Jahre alte Gebäude ist ein Einzeldenkmal und es steht schon deswegen unter einem besonderen Schutz.
Zudem ist es der Eingangsbereich zum romantischen Malerwinkel/Holzmarkt. Dieses unverwechselbare Eckgebäude bildet einen markanten Orientierungspunkt und ist deshalb städtebaulich eine besonders wichtige Stelle in Bacharach.
Was kommt statt des Gerbhauses?
Heute erfreuen wir uns an einem potentiell harmonischen Anblick, der historisch gewachsen und gefällig ist. Ohne das Gerbhaus sähe man jedoch plötzlich auf eine unschöne graue Brandmauer. Was stellen sich die Verantwortlichen vor? Sollen vielleicht Parkplätze dieses ganz besondere Haus ersetzen?
Es ist unbegreiflich, warum die Behörden nicht den Erhalt des Denkmals in den Vordergrund stellen und entsprechend handeln. Statt dessen drängt sich der Eindruck auf, dass man den Verfall billigend in Kauf nimmt, um einen baldigen Abriss zu ermöglichen.
Ist das bewusste Verfallenlassen zu rechtfertigen?
Das Vorgehen steht weder im Einklang mit der Gesetzeslage, noch mit dem Anspruch der Region – und somit auch Bacharachs – als Teil des UNESCO-Welterbes. Die „heimliche Hauptstadt der Rheinromantik“ sollte pfleglich mit ihren Schätzen umgehen und sie schützen.
Im Rheinland-Pfälzischen Denkmalschutzgesetz ist es klar formuliert:
Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, Kulturdenkmäler zu erhalten und zu pflegen, insbesondere deren Zustand zu überwachen und Gefahren von ihnen abzuwenden.
Diese Aufgabe wurde und wird im Fall des Gerbhauses vom Denkmalschutz nicht erfüllt.
Wen unterstützt die Denkmalbehörde des Landkreises eigentlich?
Es entsteht der Eindruck, dass die Behörden auf der Seite derer stehen, die mit dem Denkmal nicht mal im Ansatz pfleglich umgehen und es bewusst verfallen lassen. Die Bacharacher, die sich aktiv für den Erhalt einsetzen, erhalten jedoch keinerlei Unterstützung.
Wir fordern deshalb den Landkreis auf, das Gerbhaus unverzüglich zu sichern und die Rettung zu ermöglichen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 9 (1 in Landkreis Mainz-Bingen)