Lt. Landesarbeitsgericht hat der BVA der Kirchengemeinde meine Mitwirkung an der Gründung des sun&kids e.V. als Kündigungsgrund benannt, welches arbeitsrechtlich kein anerkannter Grund und nach KSchG nicht zulässig gewesen wäre. Da die Gemeinde als Kleinstbetrieb gilt, fand das KSchG keine Anwendung. Trotz meiner Bitte um Stillschweigen bis zur Klärung veröffentlichte Superintendent Mertins die Kündigung. Die EKD-Datenschutzbeauftragte bestätigte die Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte.
allikas : Stefan Nowak