Barrierefrei, Behindertengleichstellungsgesetz, Verkehrsmittel
Barrierefrei bedeutet gemäß Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), § 4 Barrierefreiheit:? „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, usw. ...wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich u. nutzbar sind.“ ( Quelle: Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen: <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgg/index.html" rel="nofollow">www.gesetze-im-internet.de/bgg/index.html</a> )
Quelle: Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen: <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgg/index.html" rel="nofollow">www.gesetze-im-internet.de/bgg/index.html</a>