Volksverhetzung
KEIN weiteres Verbot mehr, schwul, lesbisch, bisexuell, asexuell, intersexuell, transsexuell, eine Männerfrau (Autistin sowie Frau mit männertypischen Interessen wie zum Beispiel Biathlon oder Bogenschießen, Karate usw.) oder ein Frauenmann (Charity-Mann und anderer Mann mit frauentypischen Interessen wie zum Beispiel Nähen)! Gesetze sollen es zumindest vorsehen können, dass eine Anderssexualität als die reine Heterosexualität zumindest nicht als unzulässig gelten sollte. KEINE ZUSTÄNDE WIE IM AUSLAND, WO DIES MIT TODESSTRAFE ABGESTRAFT WÜRDE!!!
Quelle: Homophobie = § 130 StGB Volksverhetzung