Art.5 Abs. 3 GG
Natürlich ist nicht ausgeschlossen, dass der Wettbewerb auch würdevolle Artefakte hervorbringt. Aber: "Kunstschaffende", die darauf abzielen, die heilige katholische Kirche zu diffamieren, berufen sich gerne auf Art.5 Abs.3 GG. Wie kann dann das Domkapitel sich und andere schützen, die in guter Absicht am Wettbewerb teilnehmen?
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