rechtlich?
Bitte an die die ärztliche Schweigepflicht zu denken! Im Regelfall entbinde ICH , als Patient, den Arzt davon. Bei der Handhabe der Wirstchaftsfakultät würde man dann dazu "genötigt" dieses tun zu MÜSSEN. oder ist ein Diagnosekürzel keine Auskunft des Arztes über den Gesundheitszustand / kein privates Detail? !
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