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Kultur

Umsatzsteuerpflicht für Musik-, Tanz- und Ballettschulen gefährdet kulturelle Erziehung Ihrer Kinder

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher BundestagPetitionsausschuss

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Steuerausfälle

Gewinne privater Musikschulen werden versteuert. Die Steuern werden dann u.A. zur Subventionierung der öffentlichen MS eingesetzt. Da die Rendite einer privaten Musikschule niedriger als die USt ist und höhere Preise aufgrund der subventionierten, bereits jetzt wettbewerbsverzerrenden Preise der öffentlichen Musikschulen nicht erzielbar sind, würden private MS Pleite gehen. Steueraufkommen bricht weg. Lehrer und Betreiber werden arbeitslos. Das kostet den Staat. Das Bildungsangebot wird weniger.

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4.8

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Ein willkürlicher Markteingriff.

Private Musikschulen zu besteuern ist ein willkürlicher und fataler Markteingriff solange es subventionierte Musikschulen auf dem gleichen Markt gibt! Liebe Politiker: Fragt nicht „Was braucht eine MusikSCHULE.“, fragt: „Was braucht ein MusikSCHÜLER.“! Qualität und Rahmenpläne könnten für alle Akteure gleichermaßen definiert werden, finanzielle Unterstützungen und Kürzungen auch.

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4.8

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Wert der Kultur

Ich habe gehört, dass ein einziger Tag Afghanistan-Einsatz genau so viel Geld kostet, wie in ganz Deutschland im Verlaufe des ganzen Jahres an Kulturförderung ausgegeben wird! Und hier wird an jedem Cent gekürzt. Ich möchte nicht über den möglichen Sinn oder Unsinn diskutieren. Aber: Die Frage lautet nicht, ob es genügend Geld gibt, sondern, wie viel Wert uns eine Sache ist! Und da ist die Kulturförderung ein Waisenkind in der Geldverteilungspolitik.

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4.7

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Das Gegenteil würde erreicht

Private Musikschulen, die mit Qualität arbeiten, überwiegend individuellen Einzelunterricht betreiben und die Einnahmen selbstverständlich versteuern, würden von der geplanten Gesetzesänderung besonders hart getroffen. Diese würde - wenn sie tatsächlich käme - zum Musikschulsterben und zu mehr Schwarzarbeit führen, sehr zum Ärger von Minister Schäuble, denn gerade die privaten Musikschulen sind besonders gute Steuer- und Abgabenzahler (KSK) der Branche.

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4.6

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Ein Schritt in die falsche Richtung

Derjenige, der dieses Gesetz vorbereitet hat, ist weit von der Realität entfernt. Nach der Steuererhöhung könnten die privaten Anbieter nicht mit den kommunalen, subventionierten Musikschulen konkurrieren. Das verstößt gegen das Prinzip des freien Wettbewerbs und damit gegen die Verfassung. Die finanzielle Belastbarkeit der Durchschnittsfamilie ist längst erreicht: viele würden den Musikunterricht aufgeben; um die Schüler zu halten hätten die Freischaffenden schwarz unterrichten müssen.

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4.6

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Branchenverständnislosigkeit

Der Gesetzgeber versteht die Branche nicht, sonst wäre dieses Steuerprivileg kein Thema. Die Lehrer arbeiten stundenweise, zum Großteil im Einzelunterricht. Auf diese Weise kann man mit Umsatzsteuerbefreiung leben, in die Sozialsysteme einzahlen, Einkommenssteuer bezahlen. Das wird ab nächstem Jahr nicht mehr möglich sein. Das gesamte System wird kippen.Gewinne erzielen heißt, von seinem studierten Beruf leben zu wollen, ohne Befreiung wird das nur noch am Existenzminimum möglich sein!

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4.5

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Musik / Bewegung / Bildung gehören zusammen

Offensichtlich ist in der Politik immer noch nicht angekommen, dass es einen sogar wissenschaftlich belegten Zusammenhang zwischen Musizieren, Bewegung und der Steigerung der Lern- und Leistungsfähigkeit gibt. Selbst ein noch so bescheidenes Hobbymusizieren trainiert Hirnleistung und Feinmotorik. Es geht hier konkret um Bildung!

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4.5

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Qualität muss entscheidender Faktor sein

Gewinnerzielungsabsichten sollte jeder arbeitende Mensch haben dürfen. Ust-befreite Ärzte wollen auch Gewinn erwirtschaften, jedoch fällt dieser höher aus. Wieso sollten öffentliche Einrichtungen und ihre ohne USt-Pflicht gewinnerzielenden Lehrer bevorzugt werden? Wenn es um Gleichstellung geht muss die USt-Regelung gleichermaßen für öffentliche wie private Einrichtungen gelten. Die Qualität des Unterrichtes ist muss der entscheidende Faktor für die Ust-Befreiung bleiben.

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4.5

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Ungleichbehandlung

Musikalische Breitenförderung zu unterstützen hat sich der Staat zur Aufgabe gemacht. Sonst gäbe es dazu keine Subventionen und Steuervergünstigungen. Wer als private MS in diesem Bereich trotz fehlender Subventionen (gehen wettbewerbsverzerrend nur an öffentliche MS) Gewinne erzielt leistet gerade unterstützenswerte Arbeit im Sinne der Gesellschaft. Gutes Wirtschaften bei gleicher Qualität zu bestrafen verstößt massiv gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

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4.5

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Augenwischerei

Musiklehrer/innen an staatlichen Musikschulen bestreiten ihren Lebensunterhalt ebenfalls von ihrem Unterricht. Doch ist ihr Gehalt staatlich subventioniert wird. Von Steuergeldern aller Bürger. Dennoch gibt es nicht ausreichend Plätze. Diesen Bedarf fangen private Schulen auf. Staatliche Schulen werden nicht ehrenamtlich betrieben. Warum das Zusatzangebot der privaten Schulen doppelt strafen? 1.gibt es keine Subventionen für Instrumente, Lehrkräfte, öffentliche Veranstaltungsräume 2.durch Mwst

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4.5

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Grundlage für Qualität, Existens & Wettbewerbsentzerrung

Die Möglichkeit der Befreiung von der Umsatzsteuer ist die lang und immer wieder erkämpfte Grundlage, um auf einem hohen Niveau Musik zu vermitteln und gleichzeitig davon halbwegs anständig existieren zu können. Außerdem wirkt die Befreiung von der Umsatzsteuer der Wettbewerbsverzerrung entgegen, denn kommunale/staatliche Musikschulen werden mit Steuergeldern unterstützt und sind selbstverständlich von der Umsatzsteuer befreit; private Musikschulen nicht!

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4.4

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Nur die Leistung zählt

Bildungsleistungen wie Musikunterricht  von der Umsatzsteuer zu befreien, ist ein richtiger Gedanke. Die bisherige Praxis diesbezüglich zu vereinfachen auch. Jedoch muss die Leistung unabhängig davon wie der Leistungserbringer wirtschaftet und unabhängig von seiner Rechtsform oder Trägerschaft befreit sein. Hier wird der Gesetzgeber sicher nachbessern müssen, um den richtigen Gedanken dann auch richtig umzusetzen. 

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4.4

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Abtauchende Berufsgruppe?

Private Kunst-, Tanz- und Musikpädagogen verdienen knapp ihren Lebensunterhalt. Durch G8 sind die möglichen Unterrichtszeiten eingeschränkt. Neu-Pädagogen teilen das vorhandene Potential der Interessenten zunehmend auf. Viele KollegInnen arbeiten jetzt schon nicht "visible" und beziehen diverse staatliche zusätzliche Hilfen. Diese oft sehr guten "Hobbyisten" können ihre Preise anders kalkulieren! Eine rechtschaffende Lehrkraft ist damit konkurrenzunfähig, gleich gar mit 19% Mehrabgabe.

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4.4

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Gesetz gegen Integration

Einführung der MwSt. würde eine Benachteiligung der sozialschwächeren Gesellschaftsschichten bedeuten, denn für diese Familien sind die Ausgaben für Musikunterricht deutlich teurer als für die Besserverdienenden. Bei 2500 € Nettoeinnahmem bedeuten 100 € monatliche Gebühren 4% seiner Einnahmen, beim Gehalt von 1000 € sind es 10%. Da ein großer Teil der sozialschwachen Familien einen Migrationshintergrund hat, würde sich dieses Gesetz gegen die Integration und gegen die Chancengleichheit richten.

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4.4

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Es könnte gar nicht funktionieren

. Es kann gar nicht funktionieren, denn wenn es sich nicht um eine Hochschule o. ä. handelt, ist immer der Freizeit-/Hobbyaspekt beteiligt. Es gibt gar kein ausreichendes Schüleraufkommen, um nur DIREKTE Berufsbildung zu betreiben. Es kommt ja auch nicht von ungefähr, dass selbst der BGH für die Befreiung von der Umsatzsteuer entschieden hat, auch wenn nur in einem Fall direkte Berufs-/Studienvorbereitung nachgewiesen werden kann.

Quelle:

4.3

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Es gäbe nur Verlierer

Wer sich diese Gesetzesänderung ausgedacht hat, handelt vermutlich ohne ausreichenden Sachverstand oder in böser Absicht. Diese Gesetzesänderung hätte nur Verlierer! Das gilt sogar für die Staatseinnahmen, denn der Gewinn durch die Umsatzsteuer wäre nur kurzfristig bedingt durch Musikschulpleiten und deutlich mehr Schwarzarbeit). Wie war das noch mit dem "Schaden vom Volk abwenden" dem "Bildung steht für uns an erster Stelle" und "mehr Netto vom Brutto"?

Quelle:

4.3

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Subventionen kommen nicht beim Bürger an

Wenn in einer subventionierten, kommunalen Musikschule ein Flügel für 90.000 EUR steht, der gleiche Unterricht in einer privaten und nicht subventionierten Musikschule auf einem gebraucht für 800 EUR erworbenen Klavier stattfindet, dann zeigt dies, dass die Subventionen nicht im Sinne der Allgemeinheit eingesetzt werden. Das Ungleichgewicht darf nicht weiter verschärft werden, private MS würden schließen.

Quelle:

4.3

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Familien

Für die Familien kann es trotz der "Teilhabe" quasi den Ausschluss an kultureller Bildung bedeuten! Es werden Projekte wie "Anna tanzt" , "Tanz in Schule" oder "Tanzplan Deutschland" für viel Geld angeschoben, damit Kinder mit der Kunstform Tanz überhaupt Kontakt bekommen und jetzt werden den Familien, die sich von alleine um diese kulturelle Bildung bemühen, finanzielle Hürden aufgebaut - Ein Schildbürgerstreich! Roman Linke; Rosenheim

Quelle: Eigene Meinung

4.3

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anders denken!

Es müsste umgekehrt sein: die privaten Musikschulen sollten unterstützt werden, damit sich der Musikunterricht von dem meist populistischen Tendenzen der Politik und verschuldeten Kommunen abnabeln kann! Millionen Euro werden Jahr für Jahr für Förderung der Instrumentenfächer ausgegeben, die auch ohne diese Zuwendungen nach wie vor Selbstläufer sind. Das Musikschulwesen benötigt einer Reform, um effektiv und dennoch sparsam zu werden, aber die Erhöhung der Steuer wäre sehr kontraproduktiv.

Quelle:

4.2

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MwSt

Ich bin zwar kein Betreiber einer privaten MS, arbeite aber sehr intensiv mit diesen zusammen. Dadurch bin ich auch mit den Geschäftskonzepten der meisten vertraut. Die Erhebung der MwSt. würde die gesamte Unternehmung gefährden und zur Geschäftsaufgabe zwingen. Bei 90% der freiberufl. Lehrern müsste man dank der MwSt noch draufzahlen.

Quelle:

4.2

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umsatzsteuer für private tanzschulen

als allein erziehende mutter von 2 kindern könnte ich mir das tanzen und den sport für meine kinder nicht mehr leisten.sollen sie darunter leiden?kinder sollen gefördert werden ,aber nicht alles kann ich ihnen als mutter beibringen.diese schulen sind sehr wichtig.es muss doch eine andere lösung geben.

Quelle:

4.2

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Musikunterricht ist allgemein bildend

Jedes Kind weiss das inzwischen und auch zahlreiche Studien belegen es: Musikunterricht dient der Allgemeinheit. Der Gesetzgeber sollte endlich Musikunterricht als verbindlich als "allgemein bildend" beurteilen. Die sich daraus ergebende Rechtssicherheit zur Umsatzsteuerbefreiung für Einrichtungen dieser Art dient dem Wohl der Allgemeinheit. Sie entbindet im Übrigen gewinnerzielende Einrichtung nicht von der Entrichtung der Einkommensteuer.

Quelle:

4.2

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Berufsstände ohne USt

Eine Reihe von Berufsständen zahlt keine USt (Ärzte, Anwälte usw.). Man zeige mir z. B. d. Arzt, d. eine Praxis hat u. dabei nicht an e. Gewinnerzielung interessiert ist! Die o. g. Berufsst. dienen auf gewisse Weise d. Gesellschaft-u. das tun Kulturschaffende auch. Aber nichts anderes sind die Betreiber bzw. LehrerInnen d. priv. Schulen, denn sie schaffen Kultur, weil sie sie lehrern. Die Mehreinnahmen durch e. Besteuerung sollen den "öff.-rechtl." Schulen zugute kommen? Na, wer's glaubt...

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4.2

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Rechtsformänderung

Sollte der Entwurf verabschiedet werden, werden Inhaber privater Tanzstudios gedrängt, aus ihren Tanzstudios juristische Personen zu machen, die ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeiten und deshalb USt-Befreit werden können. Diese zusätzliche Bürokratisierung wird viele Tanzstudios überfordern.

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4.1

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Politikkrise nicht Finanzkrise

Es ist eine indirekte Steuererhöhung. Freiberufler können in der Regel wenig von der Umsatzsteuer absetzen, weil sie nichts umsetzen. Die Preise werden sie in der Rgel nicht erhöhen, um ihre Kundschaft zu behalten. Die Politik versucht mit solchen Aktionen ihre desaströse Finanzpolitik auszugleichen und die Umverteilung von arm zu reich weiter voranzutreiben. Es ist Geld genug für alle da, wenn es richtig verteilt wird. Deshalb brauchen wir das Bedingungslose Grundeinkommen!

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4.1

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Keine Unterwanderung der USt-Befreiung für Bildung

Die Berechtigung zur USt-Befreiung für gewinnerzielende Einrichtungen ergibt sich daraus, dass die Einrichtung die Bildungsleistung erbringt, die von der USt befreit ist. Dies darf nicht vermischt werden mit der Frage, ob die erbringende Einrichtung gut oder schlecht wirtschaftet. Sonst müssten sämtliche Subventionen an öffentliche Musikschulen sofort gestrichen werden. Die gleiche Bildungsleistung kostet die Gesellschaft aufgrund von Subventionen dort erheblich mehr (bei gleichen Marktpreisen).

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4.0

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Armes Deutschland

Es ist wirklich traurig, dass im "Land der Dichter und Denker" zuerst an der Kultur gespart wird. Eine umfassende Bildung beinhaltet mehr als Unterricht in Deutsch und Naturwissenschaften. Deutschland täte gut daran, im Bereich Bildung und Kulturförderung mal einen Blick in Richtung von Ländern wie Schweden zu werfen...

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3.9

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Pro

Als Dozent in Sachen Musikunterricht (seit ca. 35 Jahren) verfüge ich über genug Wissen in Sachen finanzieller Belastbarkeit. Viele Eltern sind finanziell am Limit und können sich mit Sicherheit eine fast 20% Erhöhung der Unterrichtskosten nicht mehr leisten. Ich verzichte seit Jahren auf eine Fahrtkostenberechnung (monatlich ca. 300 KM) und stelle diese den Schülern nicht in Rechnung. Was bezweckt man mit dieser Abzocke ?? Eurorettung ?? Bernd Nimpfer, Hattersheim

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3.8

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Anderer Zeitpunkt = 50.000 + x

Über 19.000 Stimmen trotz Sommerpause. Viele Musikschulen, Lehrerinnen und Lehrer haben noch Ferien oder gerade wieder mit der Arbeit begonnen. Zu einem späteren Zeitpunkt und mit dem durch diese Petition gewonnenen Bewustsein für die Problematik dürfte es kein Problem sein 50.000 Stimmen + x zu sammeln!

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3.8

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Befreiung muss bleiben!

Wenn einige von Euch Mwst Gerechtigkeit haben möchtet, dann öffnet bitte Eure Augen und schaut euch den Finanzmarkt an! Wieviel Milliarden da ohne uns Menschen zu fragen, reingepumpt wird und wie wenig Steuern die Zocker bezahlen. Nicht die Einnahmen sind schuld, sondern die Staatsausgaben! Es ist schon echt traurig, das so ein Thema diskutiert wird. Lasst bitte die Kultur, Kunzt & Musik leben und existieren! Mehr haben wir Menschen nicht mehr!

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3.8

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Ungerechte Behandlung

Die Privatlehrer verdienen jetzt schon weniger als an den öffentlichen Schulen. Mit USt. wird der Unterschied noch größer. Sie finanzieren mit ihren Steuern noch die Zuschüße an öfentl. Mitbewerber mit. Ist das die vom dt. Bundestag anstrebende Gerechtigkeit?

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3.8

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Blindheit gegenüber Fakten

Der Referentenentwurf zeigt die Blindheit der Referenten gegenüber der realen Lebenswelt. Es ist genauso, wie es der Soziologe Niklas Luhmann beschreibt: Sie sind gefangen in ihrer steuerlich- rechtlichen Codierung. Die Lebenswelt der freiberuflich arbeitenenden Menschen ist für sie "Außen", der "Bürger da draußen". So eine Petition ist möglicherweise einer der wenigen Wege, die beschränkte Sichtweise der Bürokratie zu irritieren und mit Realität zu konfrontieren.

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3.7

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Schwachsinn

Warum sollte der Souverän eines angeblich demokratischen Rechtsstaates - das Volk - zum Mittel der Petition greifen müssen (und damit quasi auf Knien vor seinen Bevollmächtigten herumrutschen müssen, statt sie wegen Insubordination zu feuern), wenn er doch der "Souverän" ist und alle Macht - angeblich - ohnehin von ihm ausgeht (-> Grundgesetz!)?! Gibts hier auch Leute, die logisch denken können????

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3.3

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Existenzgefährdung

Trotz Zuschüssen/Gebührenerhöhung haben städt. (umsatzsteuerbefreiten ) Musikschulen Mühe finanziell zu überleben. Die Folge : studierte Musiklehrer bekommen keine Stelle mehr, lehren als freier MItarbeiter ohne jegliche Sozialleistungen und brauchen zusätzlich Privatschüler Wie sollen sie überleben, wenn sie ohne Zuschüsse auch noch 19% Steuer zahlen müssen ! Bezuschusste und Umsatzsteuer befreiten Schulen schaffen es schon kaum ! Das ist Existenzgefährdung für studierte (!) Musikpädagogen.

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2.5

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Geiz ist geil ?

Die Frage ist, ob sich der Staat entgültig aus seiner Verantwortung zur Förderung kulturellen Bildung verabschieden will - oder nicht. Dass die meisten Privatmusiklehrer dann dicht machen müssen steht außer Frage. Dass Musikunterricht für Familien dann immer teurer wird und damit unerschwinglich wird ist logisch. Früher gab es einmal ein Gefühl für diesen staatlichen Auftrag, inzwischen regiert nur noch Geiz - und der ist geil. Schade....

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2.5

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Neue und entscheidende Petition

Achtung WICHTIG: Es gibt jetzt eine neue, entscheidende Petition in dieser Sache unter <a href="https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_08/_01/Petition_26229.$$$.a.u.html" rel="nofollow">epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_08/_01/Petition_26229.$$$.a.u.html</a> Ihr landet direkt auf der Petitionsseite des Deutschen Bundestags. Dort auf "Petition mitzeichnen" klicken, anmelden und mitzeichnen, auch wenn das Finanzministerium zur Zeit erklärt und relativiert. Der Gesetzestext besteht unverändert und böte den Finanzämtern Interpretationen in alle Richtungen. DAS MUSS GEÄNDERT WERDEN!

Quelle:

2.5

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.

UmSt. ist die Steuer, die auf einen Mehrwert erhoben wird und einem Wertschöpfungsprozess unterliegt. Welcher Mehrwert wird durch kulturelle Bildung erzielt? Dass es nur noch ein Interesse an konditionierter Bildung gibt ist klar. Wenn der Mensch jetzt also einem Mw unterliegt, würde das in der Konsequenz bedeuten, dass alle Eltern einen Anspruch auf eine Geldwerte Entschädigung hätten? In diesem Sinn stellt das dann auch einen Mehrwert dar mit dem man dann den Musikunterricht bezahlen kann.

Quelle:

2.5

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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2 Gegenargumente
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Gleichstellung

Wir betreiben eine private Familienbildungsstätte in der Rechtsform einer GbR und fallen unter die Umsatzsteuerpflicht. Als GbR erhalten keinerlei staatlichen Fördergelder. Da generell jeder private Anbieter mit einer Gewinnerzielungsabsicht sein Unternehmen betreibt, sehe ich nicht ein, weshalb Musik- und Tanzschulen uns gegenüber besser gestellt werden sollten. Letztlich erfüllen auch wir mit unseren Eltern-Kind-Kursen einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Erziehung unserer Kinder.

Quelle:

2.1

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Steuern, ungerechtigkeit

Allgemein bringt diese Petition nichts. Es sind die 19% die der Staat brauch. Wir machen Sekundlich Schulden. Der Staat holt sich das somit NICHT erworbene Geld an Steuern, dann wo anders wieder. Dem Staat ist sowas egal. Außerdem ist es nur gerecht. Wieso sollen Private Schulen was besseres sein und KEINE steuern Zahlen?

Quelle:

1.7

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3 Gegenargumente
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Eigentor

Solange ich eine Ballettschule hatte, musste ich schon immer 19% USt zahlen, da ich einen zu hohen Umsatz erzielt habe. Den brauchte ich aber, um die hohe Miete aufzubringen ... Warum sollen gewinnerzielende Ballettschulen nicht genauso Steuern zahlen wie andere gewinnerzielende Berufe? Sind wir was Besseres? Ein Kind, das keinen Ballettunterricht besucht, ist auch nicht von jeglicher "kultureller Teilhabe" ausgeschlossen; es kann das Geld für andere kulturelle Dinge nutzen.

Quelle: eigene Meinung

1.7

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Umverteilung

Private Stunden können sich einkommensschwache Familien so oder so nicht leisten. Die Mwst. auf private Stunden von Menschen mit normalem Einkommen kann dazu genutzt werden, Plätze an staatlichen Schulen zu fördern. Genau diese sind für eine kulturelle Grundförderung da, das ist nicht Aufgabe von privaten Schulen. Die aktuelle Regelung subventioniert im Prinzip Menschen mit normalem Einkommen ihre Stunden, die Mindereinnahmen fehlen dann für billige Plätze an staatlichen Schulen.

Quelle: Eigene Meinung

1.6

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Contra

Ein jeder unternehmerisch tätige muss für erbrachte Leistungen Umsatzsteuer abführen. Ob nun der Musiker, Tischler für das Kinderbettchen oder der Nachhilfelehrer.Dass die privaten Musikschulen hiervon befreit waren, ist nicht gut. Wettbewerbsverzerrung ist aber ebenso schlecht. Die staatlichen sollten hier eine Pflichtabgabe an den Träger abführen müssen.Nebenbei erwähnt, die Musikschule in meinem Ort hat 3 Zweigstellen und 800 jeden Alters Schüler. Der Inhaber macht derweil gutes Geld

Quelle:

1.5

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Daseinsvorsorge

Ihre Kinder in eine städtische oder private Schule zu geben, steht allen Eltern frei. Erwarten sie durch private Anbieter ein Plus an Qualität, so ist Ihnen durchaus eine erhöhte Gebühr zuzumuten. Kommunale Einrichtungen im Sinne der Daseinsvorsorge eine Sonderstellung, die es auch finanziell schwächer gestellten Eltern ermöglichen soll, ihre Kinder dort unter zu bringen. Es steht außer Frage, dass private Schulen nicht nur aus Idealismus, sondern aus Gewinnabsicht betrieben werden.

Quelle:

1.4

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Verstehen die das???

Sorry, aber ich kann der "Petition" nicht das Begehren entnehmen. Die ist so unglücklich formuliert, dass der Deutsche Bundestag nicht erkennt, was er ändern soll. Rechtsanwalt Werner hat mit seinem Schreiben an die Kultuministerkonferenz dagegen den Nagel auf den Kopf getroffen und es kommt hoffentlich noch eine fundierte Petition und es kommt hoffentlich noch eine fundierte Petition, welche man von einem Steuerberater (Spielmann) auch hätte erwarten können!

Quelle: Eigene Meinung

1.4

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Gewinnerzielung

Es gibt Privatmusikschulen, die nur auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Den Lehrern werden magere Honorare gezahlt (um 15 Euro pro Unterrichtsstunde), die Eltern zahlen fast das Doppelte, und der Eigentümer kauft Häuser von den Gewinnen (die nach Abzug der Raum- und Verwaltungskosten durchaus übrigbleiben). Wenn dann Umsatzsteuer gezahlt werden muss, finde ich das nur gerecht.

Quelle:

1.3

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