Das Gesetz ist seit 16 Jahren in Kraft und hat sich bewährt. Im Großen Ganzen werden gewerbliche Züchter durch die Haftungsverschärfung sogar wirtschaftlich priviligiert, weil diese von den Käufern wegen der gesetzlichen Garantien (Haftung von 1 Jahr+grundsätzliche Beweislastumkehr) beim Kauf bevorzugt werden. Privatpersonen können nach wie vor die Gewährleistung ausschließen. Mit dem Tierschutz hat das alles definitiv gar nichts zu tun!
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