Straßenverkehrsordnung - Änderung der Straßenverkehrsordnung (Verkehrszeichen 253)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

121 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

121 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Pro

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Verkehrszeichen 253, Kraftomnibusse

"... Ausgenommen sind Pkw und Kraftomnibusse" Die Ausnahme-Regelung für "Kraftomnibusse" implementiert m. E. die Freigabe für Wohn-/Reisemobile. Kraftomnibusse weisen Gewichtsklassen von ca. 3 bis 15t auf. Die hierin enthaltenen kleinen "Bürgerbusse" weisen vielfach ein identisches Fahrgestell wie Wohnmobile auf. Das zulässige GG beider Fahrzeugarten ist vergleichbar. Nach dem gesetzlich zugesichertem Gleichbehandlungsgrundsatz kann nicht dem Einen erlaubt werden, was dem Anderen verboten ist.

Quelle:

2.5

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Verkehrszeichen 253

"Verbot gilt für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse" Ein Wohn-/Reisemobil befördert neben Wohnaccessoirs nur noch Personen und wäre damit "Personenkraftwagen". Die Aufmachung des Verkehrszeichens deutet bereits auf die damit verbundene Absicht hin. Wohnmobile können nicht damit gemeint sein.

Quelle:

2.5

0 Gegenargumente
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Contra

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