Verkehrszeichen 253, Kraftomnibusse
"... Ausgenommen sind Pkw und Kraftomnibusse" Die Ausnahme-Regelung für "Kraftomnibusse" implementiert m. E. die Freigabe für Wohn-/Reisemobile. Kraftomnibusse weisen Gewichtsklassen von ca. 3 bis 15t auf. Die hierin enthaltenen kleinen "Bürgerbusse" weisen vielfach ein identisches Fahrgestell wie Wohnmobile auf. Das zulässige GG beider Fahrzeugarten ist vergleichbar. Nach dem gesetzlich zugesichertem Gleichbehandlungsgrundsatz kann nicht dem Einen erlaubt werden, was dem Anderen verboten ist.
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