Unverhältnismäßigkeit, Generalverdacht, Einschränkung von Freiheitsrechten
Eine freie Gesellschaft braucht die nötigen Freiräume, in denen sich Bürger unbeobachtet bewegen, miteinander kommunizieren und in ihrer Persönlichkeit frei entfalten können. Beobachtung und Überwachung hingegen - insbesondere "intelligente" Videoüberwachung mit computergestützter Gesichtserkennung - vermittelt ein Misstrauen gegenüber den Menschen und stellt einen Generalverdacht gegenüber allen dar, die sich im öffentlichen Raum bewegen. Als massiver Eingriff in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte sollte sie nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig sein.
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