Ach so....es geht gar nicht vorrangig um den Schutz der Frauen und Kinder sondern um die Kostenübernahme durch Sozial- und Arbeitsämtern bzw. der öffentlichen Hand. Und....natürlich muss ein Aufenthaltsstatus vorhanden sein, wenn die Kosten für das Frauenhaus aus öffentlichen Mitterln erstattet werden sollen. Ansonsten kann das Frauenhaus, das oft von Vereinen und Organisationen betrieben wird, diese Kosten selbst tragen...
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