Rechts eines jeden, vor Hunger geschützt zu sein
Der von Deutschland 1973 ratifizierte völkerrechtliche Vertrag "Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" vom 19.Dezember 1966 sieht das Recht aller Menschen auf angemessene Ernährung vor, inklusive des Rechts eines jeden, vor Hunger geschützt zu sein, siehe <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_angemessene_Ernährung" rel="nofollow">de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_angemessene_Ernährung</a>
Quelle: