Alternativ könnte gefordert werden, dass die am Prozess Beteiligten (Richter, Staatsanwaltschaft), während ihrer Prüfung zur Wiederaufnahme des Verfahrens, ebenfalls in einer geschlossenen Anstalt dies in aller Ruhe abwägen und vorbereiten könnten.
eigentlich ist es traurig, daß man dafür eine Petition braucht. Was da geschieht ist in einem Rechtsstaat eigentlich gar nicht mögllich. Aber es zeigt deutlich, wie es um unser Rechtssystem, ja auch um unsere Demokratie steht.