Region: Hessen

Runter mit der zweiten Miete - Nebenkosten senken!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Hessischer Petitionsausschuss

1.166 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.166 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 08.01.2021
  4. Dialog
  5. Beendet

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

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Eigentümersteuer

Die Grundsteuer ist eine reine Eigentümersteuer. Warum sollte ein Mieter, der ja auch nicht von den Wertsteigerungen des Grundstücks profitiert, diese für den Eigentümer (Vermieter) zahlen?

Quelle: Winckelmann

2.2

2 Antworten

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

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FakeNews: 1. Die Mieten steigen nicht überall, sondern in den 7 Metropolen. 2. Die Grundsteuer dient auch nicht den Vermietern. Müssten aber Vermieter die Grundsteuer zahlen, würde halt die Kaltmiete massiv erhöht werden. Die Abwälzung der Steuer ist nicht so schlau. Die Grundsteuer ist überflüssig und abzuschaffen. Wir zahlen Steuern genug. Ich bin selber Mieter und froh, dass ich nicht kaufen muss. Wir sollten dankbar sein, dass sich Menschen mit 3%-4% Mietrendite zufrieden geben. Wer die Mieten senken will, muss das ANGEBOT an Immobilien erhöhen und nicht senken.

3.0

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leider macht unsere Regierung die Nebenkosten teuer. Aktuell ist es z.B. die Co2 Steuer. Macht die Heizkosten teuer. Bei unserer 2-Zimmer Wohnungen werden es 60 Euro pro Jahr. Die Abfallgebühren sind um 20% gestiegen. Wenn die Heizkosten runter gehen kann der Mieter sparen bzw. alternativ derr Vermieter investieren indem er sein Gebäude saniert (Heizanlage, Solar, Isolierung). Hier entstehen Kosten von ca. 50.000 Euro und dazu zusätzliche Wartungskosten und Gebäudeversicherungskosten unter Umständen verbunden mit Mietausfällen. Also verbleibt Erhöhung Kaltmiete.

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fairesUmlegen

Nicht Wegfall sondern "faires Umlegen" wäre sinnvoll. Die einzelnen Grundsteuer-Anteile gehören ausgewiesen (unbebauter Anteil, bebauter Anteil, falls dazukommend Straßennutzungs-Anteil) - falls ein Vermieter seinen Mietern die Nutzung des Gartens verweigert, sollte er auch dessen Grundsteuer-Anteil NICHT umlegen dürfen. Die Grundsteuer entsteht ausschließlich durch den "Betrieb" des Hauses. Bzgl. "Geldanlage" wird beim Kauf eine Grund-Erwerb-Steuer erhoben, diese ist NICHT umlagefähig.

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Wer-nutzt-soll-auch-zahlen

Vorweg - ich bin selber Klein-Vermieter (MFH mit 2 WE) und habe früher über viele Jahre zur Miete gewohnt. Die Grundsteuer enthält Steuern für das Grundstück an sich (bei gemeinsamer Nutzung des Gartens der Mieter ==> umlagefähig) und Steuern für das Wohnhaus darauf (welche geringer sind wenn weniger Mietparteien vorhanden sind ==> umlagefähig, sonst gäbe es die Wohnung des Mieters nicht). Auch eine "Straßennutzung" dient doch ausschließlich den Bewohnern an der Straße, ==> umlagefähig

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