Grundsteuer
Selbstverständlich gehört die Grundsteuer genauso aus dem Katalog der umlagefähigen Betriebskosten gestrichen wie die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherungen. Denn beides dient nur dem Eigentümer des Grundstücks. Was offensichtlich Viele nicht wissen: die Grundsteuer gehört zu den abzugsfähigen Werbungskosten, die die Steuerpflicht des Vermieters mindern. D.h., die Mieter zahlen die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung und der Vermieter vermindert damit seine steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Ein inakzeptabler Anachronismus!
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