Unangemessen verstandene Bewirtschaftung des Edersees.hglerch
Gesetzliche Grundlage für die Ablass-Praxis am Edersee ist die Talsperrenverordnung von 1914, stammt aus Kaisers Zeiten, für damals ok. Seitdem gibt es aber eine touristische Infrastruktur am Edersee mit gewaltigen Investitionen, weitaus mehr Arbeitsplätzen als an der Oberweser. Ökonomisch hat der See die Weser überholt. Das wird in unserer unzeitgemäßen Bürokratie und Politik nicht erkannt. Verlierer dieser Situation sind der Edersee und die Menschen, die Erholung, Entspannung und sportliche Betätigung praktizieren und die Betriebe, die das ermöglichen. Änderung ist dringend angesagt!
Quelle: Aus eigener Erfahrung und selbst gewonnenen Informationen.