Verkehr

Reifenfreigaben der Hersteller ohne TÜV-Eintragung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

12.255 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

12.255 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Die Reifenhersteller würden nie eine Freigabe erteilen wenn es irgend ein Problem geben könnte weil sie in der Verantwortung stehen und zudem auch in der Haftung stehen. Wenn der Reifenhersteller eine Freigabe erteilt braucht der TÜV das nicht noch mal Gebührenpflichtig attestieren, das ist nur Geldschneiderei.

Quelle:

4.8

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Meine beiden Motorräder wurden 1975 und 1995 in D homologiert mit Reifen, die heutzutage kein TÜV-Siegel mehr bekämen. Mit diesen Originalreifen dürfte ich jederzeit auf die Straße (falls noch erhältlich) aber mit topmodernen Reifen soll ich die Verkehrssicherheit und Funktionstüchtigkeit erst überprüfen lassen? Das ist wieder mal ein völlig unsinniger politischer Vorstoß zugunsten der Regulierungswut und zulasten des Bürgers.

Quelle:

4.7

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Ohne die Reifengröße zu ändern, nur das Reifenfabrikat ändern ... und deswegen zum Tüv ??? Das nenne ich auch Abzocke. Aus dem Video bei mopetreifen.de geht hervor, dass sehr wohl der TÜV der "treibende Keil" gewesen sein soll. EU-Recht kann es nicht sein, weil es nur Mororräder mit nationaler ABE betrifft.

Quelle:

4.0

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Man stelle sich vor, jeder der ein Fahrzeug ohne CoC Zulassung hat, muss nach jedem Reifenwechsel bei dem z. B. ein Nachfolgemodell aufgezogen wird zum TÜV zu Eintragung und danach zur Zulassungsstelle. Denn genau so steht es in dem Gesetz, Zitat: Krafträder mit nationaler Genehmigung: Im Falle einer nationalen Genehmigung, beispielsweise einer nationalen Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO wird der Reifenfreiraum des zur Prüfung vorgestellten Fahrzeugs i.d.R. ausschließlich mit der vorgestellten Bereifung geprüft und diese Bereifung in der Genehmigung vermerkt. Wird diese freigegebene Bereifung

Quelle:

3.8

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Da bekommen moderne 200PS Geschosse mit EU-Zulassung eine Herstellerbereifung mit "Sonderspezifikation" um ja nicht das defizile Fahrverhalten negativ zu beeinflussen.....und nachdem die Erstbereifung verschlissen ist darf man, da es ja für Motorräder mir EU Zulassung keine Reifenbindung gibt, jeden SCH'*@SS montieren, aber auf einer 40 Jahre alten Guzzi mit ABE ist es laut dieser Schwachsinnsverordnung erschwert die Fortschritte von 40 Jahren Reifenentwicklung zu Nutzen.

Quelle:

2.5

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Verfassungsbeschwerde

Germanistisch ist die Formulierung noch ausbaufähig. Inwiefern hier bestimmte Interessengruppen monetäre Ziele zum Nachteil der Zweiradfahrer durchsetzen möchten liegt auf der Hand. Grundsätzlich sollten in den Zulassungsdokumenten nur noch Reifengrößen OHNE JEGLICHE FABRIKATSBINDUNG eingetragen sein. Es gibt Hersteller bei denen dies so ist. Das wäre ein Anfang den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG für alle Fahrzeugarten hier anzuwenden. Neben der Petition liegt der Weg der Verfassungsbeschwerde offen.

Quelle: A.M.

2.5

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Wird diese freigegebene Bereifung nachträglich geändert, beispielsweise durch die Montage eines anderen Reifenfabrikats, ist nicht mehr sichergestellt, dass die Reifenfreiraum noch ausreichend ist. Daher ist bei einer Abweichung von der freigegebenen Bereifung stets ein Nachweis nach § 19 Absatz 3 StVZO bzw. eine Begutachtung erforderlich. Zitatende. Es betrifft nicht nur eine Größenänderung, sondern auch das Fabrikat und das Reifenmodell. Das ist der größte Unsinn der Geschichte des Motorradreifens.

Quelle:

2.5

1 Gegenargument
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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Eigentlich bin ich dafür, aber...

Guter Wille. Leider ist die Petition total unprofessionell aufgesetzt. Daher hat sie wenig Aussicht auf Erfolg. Begriffe wie "salopp" oder "Abzocke" sind da fehl am Platz. Der TÜV hat vielleicht einen Vorteil aus der Regelung. Aber der TÜV hat sie nicht gemacht, sondern der Gesetztgeber. M.W. steht dahinter eine EU Regelung, die man ebenfalls kippen muß. Keine einfache Sache.

Quelle:

3.1

5 Gegenargumente
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Standardisierung der Herstellerfreigabe gegeben?

2 Dinge: Die Petition erscheint im Moment tatsächlich unprofessionell. Weder begleitende Paragrapen noch der Gesetzesvorschlag sind einzusehen sowie die bisherige Regelung für Neufahrzeuge / neuere Fahrzeuge und Fahrzeuge vor 1999. Die Geldschneiderei der Prüfstellen sehe ich auch kritisch, obwohl die sciher auch wenig Lust auf Mehrarbeit haben. Aber wer sagt das die Reifenfreigaben der Reifenhersteller konsistent sind? Sind Testverfahren untereinander standardisiert, vielleicht nach ECE? Gibt es eine Sammeldatenbank? Testet Michelin anders wie Conti oder wie ein chinesischer Hersteller?

Quelle:

1.3

2 Gegenargumente
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Unnütze Petition

Die geltenden Eu Richtlinien und Verordnungen müssen umgesetzt werden. Da nützt diese Petition rein garnix ... Eure vermeintlichen Reifenfreigaben beziehen sich eh nur auf eingetragene Größen und dort steht lediglich “ Empfehlung ". Haften tut dort keiner für so,etwas ... Andere Größen als in den Papieren verstoßen gegen die Zulassungsbestimmungen mit einer EU Zulassung und die haben alle seit Ende 1999 . .

Quelle:

0.8

9 Gegenargumente
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