Falls die Frau ihren Lebensunterhalt selber erwirtschaftet und für sich
und Anhang keine Steuermittel aufgebracht werden/wurden sollte man sie in D belassen. Ansonsten sollte man den Petenten die Möglichkeit geben, die bisherig aufgewendeten Kosten den Steuerzahler zu erstatten und zu garantieren (unbefristete Bürgschaft) künftige Kosten zu übernehmen und im Gegenzug sollte man die Wiedereinreise ermöglichen. Kostenneutral für den Steuerzahler. Es haben ja genügend Petenten unterzeichnet, um das finanziell zu stemmen.
Quelle: