Da inzwischen bekannt ist, dass auch Geimpfte andere Menschen anstecken - in gleichem Maße wie Ungeimpfte - ist eine unterschiedliche Behandlung beider Gruppen ein klarer Fall von Diskriminierung und stellt einen Verstoß gegen die Freiheitsrechte der Menschen dar. Es handelt sich hier zudem um versuchte Nötigung, zumal der vorgebliche Zweck, die Ansteckung einzudämmen, durch die bislang zur Verfügung stehenden Impfungen nicht erfüllt wird.
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