ötigheim
.Die vorliegenden Messungen indizieren, dass der Stundenschlag ( 22-6 Uhr ) den von der TA Lärm gesetzten Grenzwert von 65 dB überschreitet. Damit liegt eine Ruhestörung vor ( Geldstrafe bis zu 5000 EUR ). BM Kiefer musste also abschalten, wenn er nicht zur Anzeige gebracht werden wollte. Ein valides Schallguatachten hat er angekündigt. Indessen: Die CDU-Fraktion hatte 2018 und 2022 die Fortsetzung des nächtlichen Zeitschlags verfügt, ohne jemals eine Lärmmessung eingefordert zu haben.
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