Technisch niedrigstmögliche Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung gesetzlich festlegen
Dass Mobilfunk technisch auch mit millionenfach niedrigerer Leistungsflussdichte möglich ist, belegen die für Salzburg festgelegten Grenzwerte von 1 µW/m² (Innenräume) und 10 µW/m² (im Freien). Der Grenzwert für Deutschland liegt nach der 26. BImSchV bei 9.000.000 µW/m² (i.W.: Neun Mio. Mikrowatt pro qm). Die Politiker stehen deshalb in der Verantwortung, die technisch machbare Minimierung der Strahlenbelastung durch den Mobilfunk durch niedrigstmögliche Grenzwerte gesetzlich vorzuschreiben, weil ohne gesetzliche Verpflichtung die Mobilfunkbetreiber den zusätzlichen Aufwand nicht erbringen!
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