Berufung wird zurückgewiesen.
Im Falle Andreas ist der Sachverhalt weitaus komplexer. Eine Mieterhöhung konnte nicht sofort bezahlt werden, da Andrea von einer kleinen EU-Rennte lebt und auf er- gänzende Grundsicherung angewiesen ist.Die Bearbeitung des Antrages dauerte länger.Die Miete für Juni 2013 ging lt.Vermieterinnen 2 Tage zu spät auf dem Konto ein. Die war Anlass genug, Andrea nach 30 Jahren fristlos zu kündigen.Andrea wollte ein Wassergeldguthaben von ca.250 Euro verrechnen.Allein schon deshalb bestanden zu keinem Zeitpunkt 2 Monatsmieten Rückstand. Aber das Gericht urteilte zu Gunsten der Vermieterinnen. Urteil
Quelle: Urteil vom 30.05.2014