Von wegen, die Stadt wird geschröpft
Der Verzicht auf eine Gewerbesteuererhöhung auf den sog. Nivellierungssatz von 357 Punkten führt dazu, dass die Stadt hohe Zahlungen in den kommunalen Finanzausgleich leisten muss. Anders ausgedrückt: Die Stadt nimmt von den Eltern höhere Beiträge, um damit das Gewerbe zu entlasten, denn für die wird in den kommunalen Finanzausgleich gezahlt. Höhere Gewerbesteuer = geringerer Finanzausgleich = keine Erhöhung Elternbeiträge
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