Gesundheit

Kein Verbot der Eigenblut-Therapie - Naturheilverfahren erhalten!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag

27.824 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Ich bin dafür, dass jeder selbst wählen darf, von wem er behandelt werden möchte. Oft sind es in Deutschland die Heilpraktiker, welche sich Zeit nehmen und genauere und alternative Diagnostiken anbieten. Ich spreche von den Heilpraktikern, die ihr Handwerk verstehen und erfolgreich in ihrem Tun sind.

Quelle:

4.8

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Selbstbestimmend

Jeder Mensch hat doch das Recht selbst zu entscheiden welches Behandlungsverfahren er für sich gut findet. Hier geht es um Eigenverantwortlichkeit. Ein Arzt kann teuere Medikamente verschreiben ob die wirken oder nicht. Bezahlt ja die Krankenkasse. Hier bezahlt der Klient selbst!!!

Quelle:

4.8

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Eigenbluttherapie sollte für HP erhalten bleiben...

Möglichst viele Wahlmöglichkeiten sollte es weiterhin für den gut ausgebildeten Heilpraktiker geben, auch die Eigenbluttherapie. Die Erfahrung hat gezeigt, das die Eigenbluttherapie ihre Berechtigung hat, denn auch viele Ärzte für Naturheilverfahren nutzen diese Therapie mit Erfolg.

Quelle:

4.8

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-

Naturheilkunde ist die sanfte Alternative zur Allgemeinmedizin. Eigenblut-Therapie ist ein wichtiger Teil dieser Heilungsform, an die sich immer mehr Menschen wenden, wenn die Schulmedizin nicht mehr weiter weiß. Ich bin selbst als Patient gesundheitlich davon betroffen und möchte zukünftig auch frei wählen können, welches Heilverfahren ich persönlich möchte. Ist es wirklich eine kluge Entscheidung, diese seit Jahrzehnten gut funktionierende Heilmethode zu verbieten? Dieses Verbot bedeutet nicht nur Einschränkungen bei den HPs, sondern auch Existenz-Gefährdung für die HPs!!!

Quelle: -

4.7

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Den Heilpraktikern diese wirkungsvolle und ungefährliche Methode zu entziehen bedeutet, den Menschen eine wirkungsvolle Heilmethode weg zu nehmen. Die Zuständigkeiten des AMG und des TFG sind völlig absurd. Das eigene Blut des Patienten kann als Medikament doch nicht rezeptpflichtig gemacht und somit unter Arztvorbehalt gestellt werden! Es handelt sich bei der Eigenbluttherapie in keiner Weise um eine Bluttransfusion. Im Gegensatz zur Bluttransfusion ergibt sich bei der Eigenbluttherapie eben keine Infektionsgefahr. Es wird einem Berufsstand die Grundlage zur Berufsausübung entzogen.

Quelle:

4.7

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Heilpraktiker sollten natürlich weiterhin mit dieser Methode arbeiten dürfen. Die Schulmedizin ist teilweise so festgefahren und inzwischen, dank der Politik nur noch ein bürokratisches System, wo der einzelne Patient nicht entsprechend zählt. Da sollte endlich eingegriffen werden. Ansonsten stellt sich das Verbot für mich, nur als Ablenkungsmanöver von den großen Problemen im Gesundheitswesen dar.

Quelle:

4.7

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Wir haben in Deutschland jedes Jahr mehr Tote durch Krankenhauskeime als durch Verkehrsunfälle;... wir haben den Pflegenotstand, etc. ... und was macht unser Gesundheitsminister zum Patientenschutz: Er will den Heilpraktikern (nicht den Ärzten) die Ausübung der Eigenbluttherapie verbieten und schützt die Bevölkerung vor einem im schlimmsten Fall kleinen Bluterguss????

Quelle:

4.7

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Eigenblut Potenziert zur Schmerzlöschung

Seit fast 30 Jahren wende ich die Potenzierte Eigenbluttherapie mit großem Erfolg z.B. bei Schmerzpatienten, in der natürlichen Kinderwunschbehandlung OHNE Hormone, in der Rheumatherapie OHNE MTX usw. oder bei PatientInnen mit Fibromyalgie oder Neurodermitis an. Schmerzpatienten gehen nach EINER EINZIGEN BEHANDLUNG fast oder völlig schmerzfrei aus meiner Praxis... Kann nicht sein? Die Homöosiniatrie-Behandlung - es muß ja kompliziert klingen! - entstört instantan Energieblockaden, deblockiert Gelenke oder Wirbelblockaden usw. OHNE Pharma, Psychotherapie, Uniklinik, MRT usw. ZU BILLIG!

Quelle: www.naturheilkunde-volkmann.de/

4.6

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Es ist eine Mär, dass Heilpraktiker völlig unreguliert unwissenschaftlichen Hokuspokus verkaufen dürfen. Im Gegensatz zu Ärzten, hinter denen eine allmächtige Standesorganisation steht, haftet der Heilpraktiker für alle Schäden am Patienten in eigerner Verantwortung. Deshalb wird er sehr verantwortungsbewußt mit seinen Heilmethoden umgehen. Die meisten Verfahren, auch die Eigenbluttherapie, sind von Ärzten entwickelt worden, ohne die Notwendige Anerkennung zu finden. Zumeist fehlen wissenschaftliche Studien, weil diese nur von profitorientierten finanzstarken Institutionen Unterstützt werden.

Quelle:

4.6

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Wenn die Eigenbluttherapie für Heilpraktiker verboten wird und nur den Ärzten vorbehalten bleibt, dann wird diese Art der Therapie höchstwahrscheinlich verschwinden, bis auf ein paar Ausnahmen. Ich persönlich kenne in unserem größeren Umfeld keinen Arzt der diese Therapie durchführt. Patienten die Probleme haben und vielleicht auch bisher in Behandlung waren wären dann vollkommen aufgeschmissen.

Quelle: Eigene Meinung

4.5

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Heilpraktiker dürfen schon zu lange unreguliert unwissenschaftlichen Hokuspokus als als seriöse Therapie verkaufen. Zu Beurteilen ob die angewandte Behandlung tatsächlich halten kann was versprochen wird ist ohne Ausbildung im Gesundheitswesen nur den wenigsten Patienten möglich. Patienten müssen sich darauf verlassen das Behandler Therapien anwenden die fundiert sind. Und das ist die Eigenbluttherapie nun mal nicht. Es gibt keinen Wirksamkeitsnachweis aber Ergebnisse die die Wirksamkeit in Teilen widerlegen. Es wird Zeit Gesundheitsberufe auf den Boden der Tatsachen zu bringen.

Quelle: flexikon-mobile.doccheck.com/de/Eigenbluttherapie

0.4

1 Gegenargument
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Es gibt es genug Nachweise einer nicht vorhandenen Wirksamkeit, gleichwohl aber aufgetretener Nebenwirkungen. Ein naturwissenschaftlich belegter Nachweis der Wirksamkeit wie auch Doppelblindstudie fehlt. Einzig subjektive Erfahrungsberichte existieren die eine unspezifische Wirksamkeit angeben. Placeboeffekt möglich? Zu viel Schindluder wurde im Naturheilverfahren getrieben, Komplikationen solcher Eigentherapien tragen erneut die öffentlichen Kassen bzw. Gemeinschaft. Freigabe erst nach belegter Wirksamkeit oder Nachweis einer ausbleibenden Folgegefährdung.

Quelle:

0.4

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