Zulassungsbeschränkung in freien Berufen
Immer wieder taucht in dieser Diskussion der aus dem Steuerrecht stammende Begriff „freie Berufe“ auf. Auch die meisten freien Berufe sind zulassungsbeschränkt, um den Kunden/Auftraggeber zu schützen: Der Arzt benötigt eine Approbation, der Lotse ein Kapitänspatent und der Architekt muss bei einer Architektenkammer eingetragen sein. Warum soll das entsprechend nicht auch für Fotografen gelten?
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