Erfolg
Familie

Höhere Strafen für Kindesmissbrauch und Verbreitung von kinderpornografischem Material

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

20.632 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

20.632 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Warum nicht einfach ein Pädophiliestrafgesetz einfordern? Damit würden wir den Kindern eine Sonderstellung einräumen und können ein neues Strafmaß für die (Mit-)Täter*innen einfordern. Explizit für abstoßende Straftaten wie Kinder(sex)handel, (ritueller) Kindesmissbrauch mit/ohne Mord und Kinderpornographie. Mit Sonderstrafrecht ohne jeglicher Berücksichtigung von Jugendschutz und (psych.) Krankhheiten für Vergewaltiger*innen. Insbesondere ohne Rüchsicht darauf, ob es zum ersten Mal war oder nicht. Ohne psych. Beurteilung schon beim 1. Mal die volle Strafe. Mind. und nicht max. lebenslänglich.

Quelle:

4.7

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Unser Gesetz grenzt Mord von Totschlag gerade wegen seiner extremen Härte ab. Der Unterschied hängt wie folgt an spezifischen Punkten: "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln [...] einen Menschen tötet." (zitiert nach StGB §211) Heimtücke ist vorhanden weil Kinder arg- und wehrlos sind, Grausamkeit auch. Die Menschen sind nicht physisch aber seelisch getötet und meist ein Leben lang traumatisiert, der Täter nimmt diese Konsequenzen mit voller Absicht und Vorsatz in Kauf.

Quelle:

4.6

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lange Leidenszeit

Wir müssen die Interessen des Opfers wahren, schließlich ist eine Kinderseele häufig bis ins späte Erwachsenen Leben hinein beeinträchtigt. Es muss oft viele Jahre psychologische Arbeit geleistet werden. Eine Mindeststrafe von 6 Monaten sehe ich als zu weich an!

Quelle:

4.3

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An sich sind höhere Strafen absolut überfällig. Der Änderung des Grundgesetzes stimme ich jedoch nicht zu. Nicht gut genug ausgearbeitet und vollkommen ohne den verankerten Bezug der Eltern, Erziehungsberechtigten o.a. Aufsichtspersonen. Damit übergibt man die verstörten Kinder aufsichtslos in die Hände der Richter, Sozialarbeiter und Anwälte. Es muss auch ohne Gehör der Kinder das höchste Strafmaß verhängt werden. Bewährungsstrafen darf es gar keine geben. Und Freilassung in die Gesellschaft auch nicht. Sollen die doch unter sich in geschlossenen Kolonien leben und sich gegenseitig verg***

Quelle:

4.1

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Verjährung darf auch nicht sein

"Eine Straftat nach § 176 Absatz 1 StGB, also der „einfache“ sexuelle Missbrauch von Kindern, verjährt gemäß § 78 Absatz 3 Nr. 3 StGB in zehn Jahren. Dabei wird für die tatbestandliche Verwirklichung des § 176 Absatz 1 StGB beispielsweise vorausgesetzt, dass sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vorgenommen wurden oder dass der Täter sexuelle Handlungen von einem Kind an sich hat vornehmen lassen. Es gibt jedoch noch andere Tatbestandsalterativen des § 176 StGB, für die zum Teil auch andere, kürzere (fünf Jahre) Verjährungsregeln gelten." - Wieso nur bis 14 Jahre?

Quelle: strafverteidigung-hamburg.com/955/verjaehrung-von-kindesmissbrauch/

3.3

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1 Gegenargument
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Kastration, Kinderschänder gehören für immer eingesperrt.

Kinder sind unsere Zukunft. Sexueller Missbrauch ist eines der schlimmsten Vergehen an der Kinderseele. Den Kindern wird wegen der sexuellen Abartigkeit eines kranken Menschen von einem Tag auf den anderen die Sorglosigkeit des Kindseins geraubt und ihre Psyche derart verletzt, dass diese Verletzungen nie ausheilen. Viele dieser missbrauchten Kinder nehmen sich später sogar das Leben. Mazedonien hat sogar die Kastration eingeführt. https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-02/mazedonien-kastration-kinderschaender Https://www.anwalt-zuerich.attorney Worauf wartet Deutschland.?

Quelle:

2.5

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Grundrechteänderung durch Hintertür

Die Forderung vom verworfenen GG-Vorschlag macht schon stutzig. Ist es eigentlich eine Petition, die höhere Strafen für Pädophile fordert, oder ist es eine Petition um doch noch das Grundgesetz durch die Hintertür zu ändern um so die Kinder aus den strukturell starken und gesunden Familien auf eine perfide einfachere Art und Weise in die strukturelle staatl. Abhängigkeit (u.A. in Padophilie-Netzwerke) von den Sozial- und Jugendämtern zu entführen? Dass die Straftäter wirklich langfristig von Kindern fern gehalten werden, wird hier nämlich nicht gefordert. Wollen wir norwegische Verhältnisse?

Quelle: info.arte.tv/de/norwegen-so-schuetzen-sie-kinder

2.1

3 Gegenargumente
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Bei den Argumenten, die man hier so dafür liest, möchte man schon dran zweifeln, dass sich die Leute, jenseits der Lektüre der Bild-Zeitung, mit Ethik und Strafrecht auseinander gesetzt haben. Fairness und Gerechtigkeit haben nichts mit Sentimentalität zu tun. Auch nichts mit Auge um Auge. Wenn Recht und Ordnung auf der Trauer und dem Besorgnis von Einzelnen aufgebaut wird, dann haben wir hier ein Problem. In einer aufgeklärten und toleranten Gesellschaft, sollte Prävention und Wiedereingliederung im Vordergrund stehen. Fordert, dass sich eine Expertenkommision damit erneut beschäftigt.

Quelle: Norman Schwarze

1.6

5 Gegenargumente
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Höhere Strafen führen zu mehr Kindstötungen durch die Täter/innen, ein totes Kind kann nicht Aussagen und die Strafe für Kindesmissbrauch und Mord wäre gleich hoch, also wird die Kindstötung zum Schutz vor Strafe vom Täter bevorzugt. Höhere Strafen bei Kinderpornografie, werden solche Täter ebenfalls ermutigen sich stattdessen eine bessere Befriedigung direkt mit Kindern zu verschaffen. Die Kinderprostitution würde florieren und innerhalb dieser Parallelwelt würde Mord und Totschlag herrschen. Disclaimer: Das sind meine Vermutungen.

Quelle:

0.5

15 Gegenargumente
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Längere Haftstrafen: hilft nicht bei der Vermeidung der Missbrauchstaten!! Vorbeugung der Tat und Rückfallrisiko minimieren, Aufklärung der Kinder, Anerkennung des Staats und Hilfemaßnahmen sind eine Mögliche Lösung, das missbrauch weniger wird und nicht mehr passiert. Gefahr nach höherer Haftstrafe und keiner oder schlechter Psychologischen Behandlung , nach Entlassung erneute Tat

Quelle:

0.0

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